Untersuchung von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder auf verschiedene Kontaminanten

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Kinder sind eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe. Beikost (*) für Säuglinge und Kleinkinder ist daher in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln eine streng geregelte Warengruppe.

Beikost
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„Das beruhigende Ergebnis vorweg: in 39 Proben verschiedener Beikostarten, die auf 12 unterschiedliche Kontaminaten geprüft worden sind, gab es keine Überschreitung von Höchstmengenvorgaben“, resümiert Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin Lebens- und Futtermitteluntersuchung im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

In der Analyse waren dem Einzelhandel entnommene 19 Proben Getreidebeikost – von Müslikeksen bis Getreidebreisorten – außerdem zehn Proben Beikost auf Obst- und zehn Proben auf Gemüsebasis.

Untersuchungsparameter waren:

  • Nitrat (Basis für die Umwandlung in Nitrit, welches an der Bildung der als krebserregend geltenden Nitrosamine beteiligt ist),
  • die Mykotoxine Aflatoxin B1 und Ochratoxin (OTA), Deoxynivalenol (DON), Zearalenon, Fumonisine (Schimmelpilzgifte, die bereits in geringen Konzentrationen toxische Wirkungen zeigen),
  • Ergot- und Tropanalkaloide (Stoffwechselprodukte bestimmter Pilze bzw. Pflanzen, die die Gesundheit schädigen können),
  • die Schwermetalle Blei, Cadmium,
  • PAK´s (krebserregende Verbindungen, die bei Verbrennungsprozessen entstehen und lange in der Umwelt persistieren).

Nicht alle Proben wurden auf alle Parameter untersucht. Je nach Zusammensetzung der Beikost und Risiko wurde über den Prüfumfang entschieden. „Es gab bei unseren Untersuchungen nicht einen Parameter, der Anlass zur Sorge bereiten könnte“, sagt Trapp. Das unterstreicht, dass das Risiko, in Bezug auf die gängigsten Kontaminaten bei Beikost als gering eingeschätzt werden kann. „Hier funktionierte die Eigenkontrolle der Hersteller“, schlussfolgert die Expertin.

*) Beikost = Kindernahrung, die während der Abstillzeit und zur Ergänzung der Ernährung gegeben wird

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
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Quelle: LALLF