Deutsche Umwelthilfe kritisiert Ablehnung des neuen Düngegesetzes scharf

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DUH beantragt Nachschärfung des Nationalen Aktionsprogramms.

  • Neuer Nitratbericht der Bunderegierung zeigt: Nitratbelastung in deutschen Gewässern seit 2020 kaum verbessert
  • Nitratbelastung bei 25,6 Prozent der Grundwassermessstellen über europäischem Grenzwert: Ziele des EU-Wasserschutzes damit klar verfehlt
  • Ablehnung des geänderten Düngegesetzes durch den Bundesrat ist deswegen Politikversagen erster Güte
  • DUH fordert von Bundesregierung weitere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung und beantragt Nachbesserung des Nationalen Aktionsprogramms

Der gestern erschienene Nitratbericht der Bundesregierung belegt das jahrzehntelange Versagen der Bundesregierung beim Schutz des Grundwassers. Eine Auswertung des Berichts der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt: Noch immer liegt die Nitratbelastung bei 25,6 Prozent der Messstellen über dem europaweit geltenden Schwellenwert in Höhe von 50 mg/l. Bei 23 Prozent der Messstellen nimmt der Nitratgehalt sogar zu. Im Vergleich zum vorangegangen Berichtszeitraum 2016-2019 ist allenfalls eine geringfügige Verbesserung zu erkennen.

Deswegen ist es ein Skandal, dass der Bundesrat heute die von der Bundesregierung vorgeschlagene, überfällige Novellierung des Düngegesetzes abgelehnt hat. Dadurch fehlen weiter die dringend notwendige Verpflichtung zur Stoffstrombilanz, um Nährstoffströme transparent abzubilden und ein strenges Wirkungsmonitoring der Stoffeinträge. Die DUH fordert Umweltministerin Lemke und Landwirtschaftsminister Özdemir in einem formalen Antrag auf, das Nationale Aktionsprogramm nachzubessern. Unter anderem braucht es schärfere Düngebeschränkungen in roten Gebieten, besseren Vollzug sowie ausreichend finanzierte und kontrollierte Fördermaßnahmen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dass Deutschland ein riesiges Nitrat-Problem hat, zeigt der veröffentlichte Nitratbericht. Trotzdem verweigert der Bundesrat strengere Regeln zum Schutz von Gewässern und kippt die dringend notwendige Novellierung des Düngegesetzes in letzter Minute. Es kann nicht sein, dass systematische Überdüngung immer noch an der Tagesordnung ist. Erst im letzten Jahr ist Deutschland nur haarscharf einer Strafe von 17 Millionen Euro und einem täglichen Zwangsgeld von einer Million Euro durch die EU-Kommission entgangen – unter der Auflage, dass das neue Düngegesetz eine deutliche Verbesserung bringt. Zum Schutz unserer Gewässer, des Trinkwassers und somit auch unserer Gesundheit brauchen wir dringend strengere Vorgaben für die Ausbringung von landwirtschaftlichen Düngemitteln und insbesondere von Gülle. Auch die Bundesregierung ist in der Pflicht und muss endlich zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um schneller den Nitratschwellenwert im Grundwasser einzuhalten. Bleiben die Ministerien weiterhin untätig, werden wir sie auf rechtlichem Wege zum Handeln zwingen.“

Hintergrund

Die seit 1991 geltende EU-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen sieht unter anderem vor, dass sämtliche EU-Mitgliedsstaaten alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorlegen. Für die Erstellung des deutschen Berichts sind das Bundesumwelt- sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig.

Hauptursache für die Nitratbelastung von Gewässern sind stickstoffhaltige Düngemittel aus der Landwirtschaft (wie Mineraldünger oder Gülle aus Mastställen oder Biogasanlagen). Zu hohe Nitratwerte steigern den Aufwand und die Kosten der Trinkwassergewinnung. Da Nitrat in zu hohen Mengen gesundheitsschädlich ist, muss es aus dem Trinkwasser entfernt werden. Unter nitrat- und phosphorbelasteten Gewässern leiden auch Fische und andere Gewässerlebewesen.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de

Quelle: DUH