LGL-Untersuchungen ergaben keinen Nachweis auf Tierarzneimittelrückstände in Karpfen aus bayerischen Betrieben

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Mit Start des Septembers hat auch die in Bayern traditionelle Karpfenernte begonnen.

Karpfen
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Zeit für einen Blick zurück auf die Untersuchungsergebnisse des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu den Süßwasserfischen. So wurden von 2022 bis 2024 (Stand 30.06.2024) aus bayerischen Erzeugerbetrieben 78 Karpfenproben entnommen und im LGL-Labor in Hinblick auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht. Erfreulicherweise wurden in keiner der Proben Rückstände nachgewiesen.

Die Anzahl der Proben belief sich auf 33 im Jahr 2022, 34 im Jahr 2023 und 11 im ersten Halbjahr des Jahres 2024. Das Spektrum umfasste bei allen Proben Untersuchungen auf Triphenylmethanfarbstoffe, zudem bei ausgewählten Proben solche auf Antibiotika, auf Anthelminthika sowie auf synthetische Steroide.

Darüber hinaus wurden im oben genannten Untersuchungszeitraum am LGL auch 186 Forellen und 19 Saiblinge aus überwiegend bayerischen Erzeugerbetrieben hinsichtlich Tierarzneimittelrückstände beprobt. Die Proben aus dem Jahr 2024, 35 Forellen- und 3 Saiblingsproben, waren im untersuchten Spektrum ebenfalls allesamt rückstandsfrei. Auch in 152 Proben der Jahre 2022 und 2023 waren keine Tierarzneimittelrückstände bestimmbar. Lediglich in 11 Forellenproben sowie 1 Saiblingsprobe wurden Antibiotikarückstände nachgewiesen. Die gemessenen Gehalte lagen jedoch deutlich unterhalb der rechtlichen Grenzwerte. Zudem wurden in drei der Forellenproben der beiden Vorjahre der Triphenylmethanfarbstoff Leukomalachitgrün in zwar nur geringen Gehalten, aber einer Höhe nachgewiesen, die weitere fachrechtliche Kontrollen erforderten. Die Ergebnisse wurden daher zur Klärung der Ursachen an die zuständigen Überwachungsbehörden übermittelt. Eine Gesundheitsgefährdung im Falle des Verzehrs hätte nicht bestanden.

Fazit: In Karpfen aus bayerischen Erzeugerbetrieben wurden erfreulicher Weise keine Tierarzneimittelrückstände nachgewiesen. Die Untersuchungsergebnisse bei Forellen und Saiblingen zeigen, dass Antibiotika zwar angewendet, die Vorgaben hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen jedoch eingehalten werden.

Hintergrund Tierarzneimittelrückstände in Fisch

Fische aus Aquakultur werden am LGL regelmäßig stichprobenartig auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht. Mittels Flüssigkeitschromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung (abgekürzt: LC-MS/MS) untersucht das LGL zum Beispiel Karpfen, Forellen und Saiblinge auf verschiedene Antibiotikawirkstoffe aus Substanzklassen wie den Tetrazyklinen, Sulfonamiden, Chinolonen, Makroliden, Diaminopyrimidinen und Amphenicolen. Auch auf den zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe gehörenden Wirkstoff Malachitgrün bzw. dessen Metabolit (Stoffwechselprodukt) Leukomalachitgrün wird regelmäßig untersucht.

Weiteführende Informationen:

Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.

Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Quelle: LGL Bayern