Einspruch gegen Patent auf Mais zurückgewiesen

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Weitreichende Monopolansprüche auf konventionelle Züchtung.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute einen Einspruch gegen ein Patent der Firma KWS auf kältetoleranten Mais (EP 3380618) zurückgewiesen. Die internationale Koalition von Keine Patente auf Saatgut! hatte den Einspruch eingelegt, weil Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Pflanzensorten in Europa nicht zulässig sind.

Bei seiner Entscheidung beruft sich das EPA auf eine umstrittene Klausel, nach der dieses Verbot nur auf Patente angewendet wird, die nach 1. Juli 2017 angemeldet wurden. Das Patent der KWS wurde aber bereits 2016 eingereicht. 

Christoph Then, der auch an der Verhandlung teilgenommen hatte, hält diese Rechtsauslegung für willkürlich und inkorrekt: „Das Verbot der Patentierung von Pflanzen und Pflanzensorten gab es schon lange vor 2017. Die Beschwerdekammer des EPA hat dieses Verbot 1995 bestätigt. Seitdem wurden die Gesetze nur geändert, um Patente auf gentechnische Verfahren zur Produktion von Pflanzen zu erlauben. Aber Patente auf konventionelle Züchtung waren nie zugelassen.“

Tatsächlich stammt der Mais aus konventioneller Züchtung. Die relevanten genetischen Anlagen wurden in Pflanzen entdeckt, die in der Vergangenheit bereits vielfach zur Zucht eingesetzt wurden. Bisher waren entsprechende Sorten für Züchter*innen frei verwendbar, um neue Sorten zu züchten. Den unbeschränkten Zugang zum Züchtungsmaterial garantiert in Europa das sogenannte Züchterprivileg.

Doch jetzt könnten Zuchtunternehmen wie die niederländische Firma Nordic Maize Breeding direkt von dem Patent betroffen sein. Seit vielen Jahren züchtet die Firma Maissorten, die sowohl in der konventionellen Landwirtschaft als auch im ökologischen Landbau eingesetzt werden und in Regionen mit kürzerer Vegetationsperiode besonders gut angebaut und mit Fruchtwechsel kombiniert werden können.

Grietje Raaphorst-Travaille von Nordic Maize Breeding, die ebenfalls an der Verhandlung teilgenommen hat, warnt vor großen rechtlichen Unsicherheiten: „Vermutlich wurden diese Pflanzen bereits jahrelang zur Zucht eingesetzt, bevor das Patent angemeldet wurde. Es scheint jetzt unklar, ob Pflanzen mit diesen Erbanlagen auch in Zukunft zur Zucht frei verwendet werden können. Wir können unsere Sorten nicht einmal nach den speziellen Genabschnitten durchsuchen, weil sogar die entsprechenden Nachweisverfahren patentiert wurden. Derartige Patente können der konventionellen Züchtung den Boden unter den Füßen wegziehen.“ 

Wird die Entwicklung nicht gestoppt, droht eine weitreichende Blockade der Pflanzenzucht durch eine stetig wachsende Zahl von Patentanträgen. Vor diesem Hintergrund plant das Bündnis Keine Patente auf Saatgut! gegen die heutige Entscheidung eine Beschwerde einzulegen und fordert die Politik zum Handeln auf.

„Es ist extrem wichtig, dass die europäischen Institutionen das Verbot der Patentierung von konventionell gezüchtetem Saatgut konsequent umsetzen. Die Länder des Globalen Südens orientieren sich bei ihrer eigenen Gesetzgebung häufig an Europa. Der uneingeschränkte Zugang zu pflanzengenetischem Material für Züchtung und Landwirtschaft ist unerlässlich, um die Ernährungssicherheit, die Ernährungssouveränität und die wirtschaftlichen Entwicklungs­perspektiven der regionalen Pflanzenzucht und Landwirtschaft in den Ländern des Südens zu gewährleisten“,  sagt Nout van der Vaart von der Entwicklungshilfeorganisation Oxam Novib, die dem internationalen Bündnis Keine Patente auf Saatgut! angehört.

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no-patents-on-seeds.org