Mehr Flexibilität für Landwirte bei der Erhaltung guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen.
- Nicht mehr als eine Betriebsinspektion pro Jahr
- Höhere Höchstbeträge für die finanzielle Unterstützung von Kleinbauern
Am Montag einigten sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates darauf, die Anforderungen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU zu vereinfachen.
Die vorläufige Einigung zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der dänischen Ratspräsidentschaft wird einige der administrativen und regulatorischen Belastungen für Landwirte während des laufenden Programmplanungszeitraums der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verringern.
Umweltanforderungen
Um die biologische Vielfalt zu schützen und Landwirten kostspieliges und zeitaufwändiges Pflügen ihrer Flächen alle fünf bis sieben Jahre zu ersparen, damit diese bebaubar bleiben, haben die Abgeordneten eine Vereinbarung erzielt, wonach Flächen, die am 1. Januar 2026 als bebaubar gelten, diesen Status auch dann behalten können, wenn sie nicht gepflügt, bearbeitet oder neu eingesät wurden.
Die Abgeordneten einigten sich mit dem Rat darauf, dass Landwirte, die als ökologisch zertifiziert sind, automatisch als mehrere Anforderungen zur Erhaltung der guten landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen (GAEC) für die Teile ihrer Betriebe erfüllen, die ökologisch bewirtschaftet werden oder sich in der Umstellung auf ökologischen Landbau befinden. Die Mitgliedstaaten können diese Vereinfachung einschränken, wenn Kontrollen einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden.
Vor-Ort-Kontrollen
Die Abgeordneten verteidigten erfolgreich den von der Kommission vorgeschlagenen Grundsatz der „einmaligen Kontrolle“, wonach Landwirte in einem bestimmten Jahr nicht mehr als einer amtlichen Vor-Ort-Kontrolle unterzogen werden sollten.
Kleine landwirtschaftliche Betriebe
Die Verhandlungsführer des Parlaments bestanden außerdem darauf, dass die Obergrenzen für die Unterstützung kleiner Landwirte auf eine jährliche Zahlung von bis zu 3 000 EUR (anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 2 500 EUR) und eine neue einmalige Zahlung für die Unternehmensentwicklung von bis zu 75 000 EUR (anstelle der vorgeschlagenen 50 000 EUR) angehoben werden.
Zitat
Der Berichterstatter André Rodrigues (S&D, PT) erklärte: „Das Europäische Parlament hat gezeigt, dass es möglich ist, die GAP fairer, klarer und bürgernäher zu gestalten. Diese Einigung bringt mehr Unterstützung für Landwirte, effizientere Vorschriften für nationale Behörden und klarere Umweltleitlinien, sodass bewährte Verfahren gefördert werden, anstatt durch Unklarheiten oder Bürokratie bestraft zu werden. Ab dem 1. Januar 2026 gelten diese neuen Vorschriften für mehr als neun Millionen Landwirte in ganz Europa, denn wir haben ihnen zugehört und ihre Anliegen in konkrete Lösungen umgesetzt.“
Nächste Schritte
Die vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Rat als auch vom Parlament gebilligt werden, bevor die Reform in Kraft treten kann.
Hintergrund
Die Kommission hat am 14. Mai 2025 ein Paket zur Vereinfachung der aktuellen GAP vorgelegt. Dieses ging aus Empfehlungen hervor, die aus dem strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft hervorgegangen sind.
Um die Verabschiedung der neuen Vorschriften zu beschleunigen, hat das Europäische Parlament ein vereinfachtes Verfahren angewendet, bei dem die Abgeordneten Änderungsanträge direkt zum Vorschlag der Kommission einreichten.
Vereinfachung der EU-Vorschriften hat für das Parlament höchste Priorität
Die Abgeordneten haben wiederholt eine Überarbeitung der EU-Vorschriften gefordert, um die Verwaltungsauflagen für Unternehmen zu vereinfachen und zu reduzieren. Die von der Kommission im Februar 2025 vorgelegten „Omnibus“-Vorschläge zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand der EU zu steigern und zusätzliche Investitionskapazitäten für Unternehmen zu erschließen. Das Parlament hat bereits einige Vorschläge als dringlich angenommen und macht rasche Fortschritte bei der Fertigstellung der übrigen Vorschläge.
