Weniger Regeln für Neue genomische Techniken in der EU

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Nach jahrelangem Streit doch noch ein Ergebnis?

Seit 2023 liegt der Vorschlag der EU-Kommission für die überfällige Reform der Gentechnik-Gesetze auf dem Tisch. Kernpunkt sind Erleichterungen beim Umgang mit Pflanzen, die mit neuen genomischen Verfahren wie der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden.

Die Wissenschaft begrüßt den Vorschlag, die Politik tut sich dagegen schwer. Zwar hat das EU-Parlament im Kern bereits zugestimmt, doch im Rat blockierten einzelne Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, jeden Kompromiss. Erst im vierten Anlauf gelang der Durchbruch. Im Mai 2025 hat endlich der Trilog-Prozess begonnen, in dem Rat, Parlament und Kommission sich auf einen endgültigen Gesetzestext verständigen müssen. Bis zum Jahresende könnte es doch noch ein Ergebnis geben.

Vor mehr als sieben Jahren, im Juli 2018, verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein denkwürdiges Urteil: Auch genom-editierte Pflanzen, so entschieden die Richter, fallen ohne Abstriche unter die geltenden Gentechnik-Gesetze – selbst Pflanzen, in die keine neuen Gene eingeführt und die auch zufällig „in der Natur“ oder durch traditionelle Züchtung hätten entstehen können. Das Urteil bedeutete ein De-facto-Verbot für genom-editierte Pflanzen. Eine Technologie, die weltweit in Forschung und Technologie genutzt wird, bleibt Europa noch immer verschlossen.

Damit war eine Reform der veralteten EU-Gentechnik-Gesetze überfällig geworden. Sie stammen noch aus den frühen 1990er-Jahren, als so präzise Verfahren wie etwa die Gen-Schere CRISPR/Cas unvorstellbar schienen. Nach langem Zögern, vielen Gutachten, Diskussionen und Dialogformaten legte die Kommission 2023 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung vor. Seitdem zieht sich der komplizierte europäische Gesetzgebungsprozess hin, bislang ohne Ergebnis. Viele Länder außerhalb der EU haben ähnliche Reformen längst abgeschlossen.

(1) Der Vorschlag der Kommission: Die Kernpunkte

Nach dem Vorschlag der Kommission soll es für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) – so die inzwischen offizielle Bezeichnung – gezüchtet wurden, nicht mehr so aufwändige, oft endlos lange Zulassungsverfahren geben wie bei der Gentechnik. Freilandversuche – die für erste realistische Tests nach der Entwicklung im Labor und Gewächshaus so wichtig sind – müssen nur noch angemeldet, nicht mehr genehmigt werden. Und: Anders als bei herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen können einzelne EU-Mitgliedstaaten weder den Anbau dieser editierten Pflanzen bei sich verbieten noch Freilandversuche untersagen.

Vollständiger Beitrag

transgen.de