Backutensilien aus Silikon sowie Weihnachtsgebäck geben kaum Grund zur Beanstandung

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Vorweihnachtszeit ist Backzeit. Wie jedes Jahr zum Advent gilt ein Augenmerk der amtlichen Lebensmittelüberwachung daher auch den typischen Produkten aus der Backstube.

Backen, Kuchen
Foto: congerdesign auf Pixabay

2025 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hierzu Backutensilien aus Silikon analysiert. Der Großteil dieser 60 Backutensilien war unauffällig. Auch die ersten Lebkuchen-Untersuchungen dieser Weihnachtssaison sowie Proben von Zimtsternen, Spekulatius und als „glutenfrei“ beworbenen Weihnachtsgebäck ergaben bislang keine Beanstandungen.

Bedarfsgegenstände aus Silikon, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind aus modernen Küchen kaum noch wegzudenken. Ob Backformen, Backmatten oder kleine Küchenhelfer wie Teigschaber – das Material ist unzerbrechlich, elastisch, hitzebeständig und leicht zu reinigen. Auch beim Plätzchenbacken werden diese Silikonutensilien gerne benutzt. Das LGL hat 2025 insgesamt 35 Backformen, vier Backmatten und 21 Backhelfer wie Pinsel, Schneebesen und Teigschaber auf ihre Kennzeichnung sowie die Freisetzung flüchtiger organischer Bestandteile überprüft. Bei Letzteren handelt es sich um Verbindungen, die beim Erhitzen des Silikons freigesetzt werden und so gegebenenfalls auf Lebensmittel übergehen können.

Das Ergebnis: Drei der 60 Proben wurden beanstandet, da bei ihnen erhöhte Werte gemessen wurden. Das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) empfiehlt als Richtwert, dass Silikone nicht mehr als 0,5 Prozent flüchtige organische Bestandteile abgeben dürfen. Darüber hinaus wurde eine Probe aufgrund mangelhafter Kennzeichnung beanstandet, bei vier weiteren wurde auf uneinheitliche Verwendungsangaben auf Verpackung bzw. Gegenstand hingewiesen. In allen genannten Fällen wurde die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachung über den Sachverhalt informiert.

Lebkuchen, Zimtsterne & Co.

Hinsichtlich feiner Backwaren hat das LGL in der Weihnachtssaison 2025 bisher (Stand Ende November 2025) 38 Lebkuchenproben untersucht. Keine der Proben, die überwiegend handwerklich gefertigt wurden, musste beanstandet werden. Daneben sind in den Laboren des LGL aktuell Untersuchungen zu Zimtsternen und Gewürzspekulatius (jeweils auf Gehalte des Aromastoffs Cumarin) sowie zu als „glutenfrei“ ausgelobtem Weihnachtsgebäck angelaufen. In allen Fällen zeigten erste Proben bisher keine Auffälligkeiten.

Dies bestätigt die Untersuchungen der Vorjahre: So wurde in der Adventszeit 2024 bei insgesamt 85 Zimtsternproben keine Überschreitungen des zulässigen Höchstgehalts an Cumarin von 50 mg/kg festgestellt. Auch die mikrobiologischen Untersuchungen von 20 Proben süßen Feinteigs für Weihnachtsgebäck sowie die Bestimmung des Glutengehalts von 21 Proben als „glutenfrei“ ausgelobten Weihnachtsgebäck ergaben Ende 2024 keinen Grund für Beanstandungen.

lgl.bayern.de