DUH setzt gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen durch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Klageerfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat den Non-Food-Discounter Action (AZ: 38 O 71/25) dazu verurteilt,
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