EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für 2026 fest.

Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat sich in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches – TACs) für das Jahr 2026 in der Nordsee, im Nordostatlantik und in weiteren Gewässern verständigt. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen, die auch die Ergebnisse der Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen zu für Deutschland relevanten Fischbeständen berücksichtigten. Die Festlegung der Fangmöglichkeiten erfolgte vor dem Hintergrund eines vielfach kritischen Zustands der Bestände und zusätzlicher geopolitischer Herausforderungen.
Deutschland konnte sich nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat darauf verständigen, in diesen schwierigen Zeiten verlässliche Planungsperspektiven für die Fischerei zu schaffen. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten wurde insbesondere eine Umverteilung von Quoten – etwa bei der Makrele – verhindert. Bundesminister Alois Rainer betonte, dass mit dem erzielten Ergebnis wichtige Fangmöglichkeiten gesichert worden seien und damit Rahmenbedingungen für ein wettbewerbsfähiges Wirtschaften auf Grundlage einer nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung weiter möglich bleiben.
Für mehrere Fischbestände wurden die Fangmöglichkeiten im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen angepasst. Die Fangmöglichkeiten für Nordseehering werden für 2026 um 29 Prozent reduziert, zugleich wird der westliche Ostseehering, der für Deutschland eine hohe Bedeutung hat, besser geschützt. Für Kabeljau in der Nordsee sieht die Einigung eine Senkung der Fangmöglichkeiten um 44 Prozent vor und begrenzt die Fänge in der zentralen und südlichen Nordsee auf 1.500 Tonnen. Ergänzend wurden zum Schutz dieses Bestandes erstmals saisonale Schließungen in Laich- und Aufzuchtgebieten beschlossen. Auch die Fangmöglichkeiten für Seelachs, Schellfisch und Scholle in der Nordsee werden entsprechend den wissenschaftlichen Empfehlungen angepasst, um die Bestandsentwicklung zu stabilisieren.
Die bestehenden Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal sollen fortgeführt werden. Vorgesehen ist weiterhin eine sechsmonatige Schonzeit, deren genaue Ausgestaltung für die Nordsee von den jeweiligen Mitgliedstaaten festzulegen ist, sowie das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal in den Meeresgewässern. Für die Ostsee sollen die Anrainerstaaten erneut eine gemeinsame Regelung vereinbaren. Kommt diese nicht zustande, ist eine einheitliche Schonzeit vom 15. September 2025 bis zum 15. März 2026 vorgesehen.
Für Deutschland ergeben sich für 2026 folgende Quoten: Beim Nordseehering entfallen 25.421 Tonnen auf Deutschland (–29 % gegenüber 2025), beim Seelachs in der Nordsee 5.030 Tonnen (–24,5 %), beim Kabeljau 973 Tonnen (–44 %). Die deutsche Schellfischquote bleibt bei 2.407 Tonnen stabil, die Schollequote bei 5.649 Tonnen sinkt um rund 7 Prozent. Für Makrele in den westlichen Gewässern des Nordostatlantiks gilt zunächst eine vorläufige Quote für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026; auf Deutschland entfallen 2.945 Tonnen.
Neben den Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik wurden auch Fangquoten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.
Quelle: FIZ - https://www.fischinfo.de/
