Pflanzen mit neuen genomischen Techniken: In den USA freigegeben, in der EU noch immer blockiert

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In der EU wird seit Jahren ohne Ende darum gestritten, in den USA ist sie längst umgesetzt: Die überfällige Reform der Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen.

Dort dürfen nun viele solcher Pflanzen ohne weitere Prüfung im Freiland getestet, angebaut und vermarktet werden. Das gilt für einfache genom-editierte Pflanzen, aber auch für gentechnisch veränderte mit zusätzlichen Genen, die bereits in früheren Verfahren als sicher eingestuft worden sind. Von Äpfeln und Orangen bis Brombeeren: Bestätigt von US-Behörden sind inzwischen über 150 solcher Pflanzen aus 20 verschiedenen Arten von besonderen gesetzlichen Auflagen weitgehend befreit.

Als gegen Ende der 1980er Jahre in den USA erstmals besondere Vorschriften für gentechnisch veränderte (gv-) Pflanzen in Kraft traten, steckte die Grüne Gentechnik noch in den Kinderschuhen. Seit der berühmten „Anti-Matsch-Tomate“ (FlavrSavr) sind in den USA knapp 140 gv-Pflanzen auf mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken überprüft und anschließend freigegeben worden.

Anders als in der EU, wo die 1990 beschlossenen, 2003 noch einmal verschärften Gentechnik-Gesetze weiterhin in Kraft sind, hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) schon unter der Obama-Präsidentschaft einen breiten öffentlichen Prozess initiiert, um die damaligen Gentechnik-Regularien zu überprüfen und sie so anzupassen, dass sie der dynamischen wissenschaftlichen Entwicklung und den Fortschritten gerade bei gentechnischen und molekularbiologischen Verfahren gerecht werden. 2020 wurden die überarbeiteten SECURE-Vorschriften (Sustainable, Ecological, Consistent, Uniform, Responsible, Efficient) beschlossen, seit Mitte 2021 sind sie in Kraft.

Zulassungen und behördliche Sicherheitsprüfungen sind nur noch bei solchen gentechnisch erzeugten Merkmalen vorgeschrieben, bei denen negative Auswirkungen auf andere Pflanzen möglich oder plausibel erscheinen. Wenn jedoch – gestützt auf jahrelange Erfahrung der Behörden und Erkenntnissen aus der Sicherheitsforschung – Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind, werden solche Pflanzen ohne weitere Prüfung freigegeben. Besondere Auflagen, etwa bei Freilandversuchen, Anbau und Kennzeichnung, gibt es für sie nicht.

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