Was ist erlaubt und was nicht?
Lupinensamen gewinnen seit einigen Jahren in der Lebensmittelherstellung an Bedeutung. Das liegt unter anderem daran, dass viele Menschen auf tierische Lebensmittel verzichten oder deren Anteil an der Ernährung zumindest reduzieren wollen und deshalb nach pflanzlichen Alternativen zu tierischen Proteinquellen suchen. Auch in der Tierfütterung werden zunehmend Lupinen eingesetzt, weil das Interesse an der Nutzung heimischer Futterpflanzen gestiegen ist.
Verwendung als Lebensmittel finden unterschiedliche Lupinenarten, insbesondere Lupinus albus, L. flavus und L. angustifolius.
Für die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken ist unter anderem der Gehalt an Chinolizidinalkaloiden (QA) in den Lupinen entscheidend. Dieser schwankt in Abhängigkeit von der Sorte und den Anbaubedingungen. Lupinen mit eher niedrigen QA-Gehalten werden als Süßlupinen bezeichnet, solche mit höheren Gehalten als Bitterlupinen. Nach Aufnahme höherer Mengen an QA kann es zu akuten Vergiftungen kommen. Zu den typischen Symptomen einer moderaten Vergiftung zählen Pupillenerweiterung, Schwindel, Übelkeit, Mundtrockenheit, Magenschmerzen, Erbrechen, Durchfall und/oder auch Herzbeschwerden.
Den vorhandenen Daten zufolge kommt es beim Verzehr lupinensamenhaltiger Lebensmittel nur in Ausnahmefällen zu akuten Vergiftungen. Weil die Symptome nicht sehr spezifisch sind, ist allerdings von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Lebensmittel mit hohem Lupinensamen-Anteil haben die höchsten QA-Gehalte, etwa Mehle, Schrote oder Kaffee-Ersatz. Insgesamt gibt es derzeit noch zu wenige Daten zu den Gehalten in Lebensmitteln. Ebenso fehlen Angaben darüber, wie viel und welche lupinensamenhaltigen Lebensmittel von Verbraucherinnen und Verbrauchern verzehrt werden.
Bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken ist außer den QA-Gehalten das Risiko von allergischen Reaktionen von Bedeutung. Lupinen können den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge bei Menschen, die bereits eine Allergie haben, Kreuzreaktionen auslösen. Dies kommt vor allem bei Menschen mit einer Erdnuss-Allergie vor: Etwa jeder fünfte Erdnuss-Allergiker reagiert auf Lupinen. Die Symptome und Schwere der allergischen Reaktion auf Lupinen sind denen einer Erdnussallergie in etwa vergleichbar. Darüber hinaus können Lupinen bei Menschen allergische Reaktionen hervorrufen, die zuvor keine Allergie hatten („Primärsensibilisierung“).
Mit der zunehmenden Verwendung von Lupinensamen ist eine Zunahme allergischer Reaktionen erwartbar. „Lupine“ und „Lupinenerzeugnisse“ finden sich in der Gruppe der kennzeichnungspflichtigen Allergene, die als Zutaten zu Lebensmitteln auf der Etikettierung der Lebensmittel und auch bei unverpackten Lebensmitteln („lose Ware“) anzugeben sind (Verordnung (EU) 1169/2011).
