Natriumhydrogencarbonat (Backpulver) soll weiter als Grundstoff nutzbar sein.
Viele Winzerinnen und Winzer haben Natriumhydrogencarbonat, Hauptbestandteil von Backpulver, gegen die Pilzkrankheit „Echter Mehltau“ genutzt. Es ist günstig und für die Umwelt unbedenklich. Doch derzeit ist Natriumhydrogencarbonat in einem Pflanzenschutzmittel genehmigt. Damit kann es nach aktuellen EU-Recht nicht mehr als einfacher Grundstoff verwendet werden. Winzerinnen und Winzer müssen auf das teurere kommerzielle Pflanzenschutzmittel ausweichen. Der Grund: Laut EU-Recht kann ein Stoff nicht gleichzeitig als Grundstoff genehmigt sein, wenn er auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist.
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, will das ändern. Deutschland setzt sich daher auf dem EU-Agrarrat (22.-23.9.) in Brüssel dafür ein, dass Natriumhydrogencarbonat weiterhin als günstiger Grundstoff im Weinbau eingesetzt werden darf.
Bundesminister Alois Rainer: „Unsere Winzerinnen und Winzer stehen massiv unter Druck. Sie können nicht mal mehr das günstige und einfach verfügbare Backpulver verwenden, um die Reben vor dem Echten Mehltau zu schützen. Die EU-Regularien schieben dem einen Riegel vor – das müssen wir ändern. Ich danke den weiteren Mitgliedsstaaten für ihre Unterstützung, hier für eine pragmatische Nutzung von einfachen Grundstoffen im Weinbau zu sorgen.“
Weitergehende Informationen:
Nach Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Natriumhydrogencarbonat im August 2024 wurde im März 2025 durch die EU-Kommission die Verwendung als Grundstoff im Weinbau in Österreich und Deutschland aufgehoben. Diese Entscheidung trifft insbesondere kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe, da so eine kostengünstige und bewährte Alternative wegfällt. Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, dass die Verwendung von geprüften und genehmigten Grundstoffen künftig erlaubt bleiben muss, auch wenn sie später in Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen.
Unterstützung für die Abschaffung dieser Regel kommt aus acht weiteren Mitgliedsstaaten: Frankreich Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die eingebrachte Note können Sie hier einsehen.
