Das große Dilemma: Lassen sich genom-editierte Pflanzen von anderen unterscheiden?

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Außerhalb Europas stehen die ersten genom-editierten Pflanzen bereits auf den Feldern, konventionell gezüchteten gleichgestellt.

Die EU dagegen streitet noch immer darum, wie sie mit den Neuen genomischen Züchtungstechniken (NGT) umgehen will. Viele, etwa Grüne oder der Bio-Sektor, beharren darauf, dass es für NGT-Pflanzen weiter Sonderregeln geben soll – etwa bei Zulassung und Kennzeichnung. Das setzt voraus, dass editierte Pflanzen unter Marktbedingungen eindeutig zu identifizieren und damit unterscheidbar sind. Doch selbst mit modernen, extrem sensiblen Analyseverfahren ist das nicht möglich. Es wird zwar viel daran geforscht, das zu ändern. Bisher ohne praxistaugliche Ergebnisse.

In der EU fallen Pflanzen, die mit Neuen genomischen Techniken (NGT) wie etwa der Gen-Schere CRISPR/Cas und anderen Genom-Editierungs-Techniken entwickelt wurden, noch immer ausnahmslos unter die Gentechnik-Gesetze – egal, wie und was bei solchen Pflanzen „editiert“ wurde. Anderswo sind die Regeln längst gelockert: In vielen Ländern sind einfach editierte Pflanzen ohne von außen eingeführtes Genmaterial (NGT1) konventionell gezüchteten Pflanzen weitgehend gleichgestellt.

Die EU will zwar auch den Umgang mit NGT-Pflanzen weniger streng regulieren, kann sich aber – wie so oft, wenn es um Gentechnik geht – nicht einigen, wie weit sie dabei gehen soll. Einige Mitgliedstaaten, aber auch grüne NGOs und die Bio-Branche stemmen sich gegen jede „De-Regulierung“ und beharren auf besonderen Regeln für NGT-Pflanzen wie Zulassungspflichten und Kennzeichnung der aus ihnen hergestellten Lebensmitteln. Noch ist nicht klar, ob sich EU-Parlament, Rat und Kommission am Ende auf einen Kompromiss verständigen und wie er aussieht.

Sollten jedoch in der EU auch künftig für NGT-Pflanzen besondere Regeln gelten, die einschränkender sind als bei konventionellen Pflanzen, müssen sie in Bezug auf die genutzten Züchtungsverfahren eindeutig unterscheidbar sein. In vielen Fällen ist ein solcher analytischer Nachweis schwierig bis unmöglich, besonders unter Marktbedingungen oder im internationalen Agrarhandel.

Bei der alten Gentechnik sind solche Nachweise seit vielen Jahren längst Routine. Gv-Pflanzen besitzen in der Regel von außen eingeführte „Fremd“-Gene oder speziell konstruierte DNA-Elemente (Genkonstrukt). Diese sind mit modernen PCR-Verfahren eindeutig nachweisbar, sogar dann, wenn wenige gv-Pflanzen einer großen Menge „normaler“ beigemischt sind. Auch der prozentuale GVO-Anteil an einer Gesamtmenge kann heute bestimmt werden. Voraussetzung für solche PCR-Nachweise ist, dass eine für die jeweilige gv-Pflanzen (Event) charakteristische DNA-Sequenz (Primer) bekannt ist. Das ist bei gv-Pflanzen in der Regel der Fall. Ohne validiertes Nachweisverfahren sind gv-Pflanzen in der EU nicht zulassungsfähig.

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