Zahlreiche Länder auf allen Kontinenten haben bereits umgesetzt, worüber die Europäische Union seit Jahren streitet: Einen eigenen, angepassten Rechtsrahmen für Pflanzen, die mit neuen genomischen Verfahren gezüchtet wurden.
Gerade ist in England die letzte Stufe eines 2023 beschlossenen Gesetzes in Kraft getreten, das einfache genom-editierte Pflanzen aus den restriktiven Gentechnik-Regeln herausnimmt. Freilandversuche, Anbau und Vermarktung solcher Pflanzen sind nun weitgehend freigegeben. (Mit einer Länderübersicht zur Neu-Regulierung von genom-editierten Pflanzen.)
Nach dem Austritt aus der Europäischen Union hatte Großbritannien beim Umgang mit genom-editierten Pflanzen die neuen Spielräume genutzt, die sich mit dem Austritt aus der Europäischen Union eröffneten hatten, und sich vom zögernden Hin und Her des EU-Gesetzfindungsprozesses abgekoppelt.
Als Sofortmaßnahme beschloss das Parlament in London, dass Freilandversuche mit Pflanzen aus „Präzisionszüchtung“ – in der EU als Neue genomische Techniken (NGT) bezeichnet – nur noch angemeldet werden müssen. Englische Forschungseinrichtungen konnten von da an genomeditiertes Pflanzenmaterial im Freiland testen, ohne langwierige Genehmigungen wie sie in der EU noch immer vorgeschrieben sind.
Parallel dazu begannen Regierung und Parlament mit den Beratungen eines eigenen Gesetzes für Präzisionszüchtung (Precision Breeding Act), das im März 2023 in Kraft trat. Es nimmt genom-editierte Pflanzen und Tiere aus den Geltungsbereich des britischen Gentechnik-Gesetzes heraus, wenn dabei keine Fremd-Gene ins Genom eingeführt wurden und deren neuen Eigenschaften auch durch zufällige natürliche Mutationen oder mit konventioneller Züchtung hätten entstehen können.
Im November 2025 folgte noch eine das Gesetz ergänzende Verordnung (Precision Breeding Regulations), die im einzelnen Zulassung, Anbau und Vermarktung von Saatgut und pflanzlichen Produkten aus Präzisionszüchtung regelt.
Dazu müssen Anträge beim Landwirtschaftsministerium (Department for Environment, Food and Rural Affairs) eingereicht werden. Die zuständige Fachbehörde (Food Standards Agency) prüft, ob die jeweilige genom-edierte Pflanze die gesetzlichen Kriterien erfüllt, damit sie nicht mehr unter das Gentechnik-Gesetz fällt, und führt eine „verhältnismäßige Risikobewertung“ durch. Alle relevanten Informationen werden in einem öffentlichen Register zugänglich gemacht.
Auch für Lebens- und Futtermittel aus für die Vermarktung freigegebenen genom-editierten Pflanzen werden in ein öffentliches Register (Food and feed marketing authorisations register) eingetragen. Besondere Regeln beim Anbau und für die Kennzeichnung der Produkte gibt es nicht. Diese Verordnung betrifft vorerst nur Pflanzen, entsprechende Regeln für Tiere aus Präzisionszüchtung und deren Produkte sollen folgen.
Rothamsted Research, das führende britische Agrar- und Pflanzenforschungsinstitut, begrüßte die neuen „ermöglichenden Vorschriften“ als „positiv und spannend“. „Die präzisionsgezüchteten Pflanzen, die wir entwickeln, haben nun eine echte Chance, zu kommerziellen Produkten zu werden.“ Am Rothamsted-Institut wurden etwa Gerste, Weizen und Camelina (Leindotter) mit Präzisionstechnik editiert und so mit neuen, oft gesundheitsfördernden Eigenschaften versehen.
Das neue Gesetz – Precision Breeding Act und Regulation – ist zunächst nur in England gültig. Schottland und Wales haben bisher noch nicht zugestimmt.
