„Immunkraft“ als Name für „BioC“-Multifruchtsaft unzulässig. Der Safthersteller Voelkel darf seinen „BioC“-Multifruchtsaft nicht weiter unter dem Namen „Immunkraft“ verkaufen. Das Landgericht Lüneburg gab der Verbraucherorganisation foodwatch recht, die gegen das Unternehmen geklagt hatte. Dem Gericht
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