Verbraucherzentrale informiert über Stallpflicht. Die Vogelgrippe spitzt sich weiter zu: Für immer mehr niedersächsische Landkreise wird eine Stallpflicht bei einer Bestandsgröße ab 50 Tieren angeordnet und Legehennen aus Freiland- und Bio-Haltung müssen in geschlossenen Ställen
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