EU-Klimaziel 2040: Abgeordnete wollen 90 % Emissionsreduktion im EU-Klimagesetz

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Ab 2036 könnten fünf Prozentpunkte der Emissionsreduktionen über internationale CO₂-Zertifikate erzielt werden

  • EU-Emissionshandelssystem ETS2 soll auf 2028 verschoben werden
  • Fortschrittsbericht alle zwei Jahre mit der Möglichkeit, das 2040-Ziel zu überprüfen
  • Grüner Wandel Hand in Hand mit Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU

Das Parlament fordert ein Emissionsreduktionsziel von 90 % bis 2040 im Vergleich zu 1990, um bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen.

Am Donnerstag nahm das Parlament seine Position zum Vorschlag der Kommission für eine Änderung des EU-Klimagesetzes an. Dabei wurde ein neues, mittelfristiges und verbindliches EU-Klimaziel für 2040 festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Werten von 1990 um 90 % zu senken.

Flexibilität für Mitgliedstaaten

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass der grüne Wandel und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU Hand in Hand gehen. Sie stimmen daher dem Vorschlag der Kommission zu, neue Flexibilitätsregelungen einzuführen, wie diese Ziele erreicht werden können.

Ab 2036 könnten bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsreduktionen durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern stammen. Das Parlament fordert jedoch Zusicherungen, dass dies robusten Schutzmaßnahmen unterliegt. Die Kommission hatte eine Obergrenze von bis zu drei Prozentpunkten vorgeschlagen.

Die Abgeordneten wollen zudem die Möglichkeit, inländische dauerhafte CO₂-Entnahmen zu nutzen, um schwer zu reduzierende Emissionen im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) auszugleichen, sowie eine erhöhte Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten, um die Ziele möglichst kosteneffizient zu erreichen.

Das Parlament unterstützt einen Vorschlag der Mitgliedstaaten, die Einführung des EU-ETS2 um ein Jahr von 2027 auf 2028 zu verschieben. Das ETS2 umfasst CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Kraftstoffen in Gebäuden und im Straßenverkehr.

Überprüfung des 2040-Ziels

Das Parlament möchte, dass die Kommission die Fortschritte bei den Zwischenzielen alle zwei Jahre bewertet und dabei die neuesten wissenschaftlichen Daten, technologischen Entwicklungen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigt.

Unter anderem soll die Überprüfung den Stand der Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene im Vergleich zu dem bewerten, was erforderlich ist, um das Ziel für 2040 zu erreichen, sowie neue Herausforderungen und das Potenzial zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU analysieren. Die Überprüfung wird auch Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte berücksichtigen.

Im Anschluss an die Ergebnisse der Überprüfung wird die Kommission gegebenenfalls eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen. Dies könnte eine Anpassung des 2040-Ziels oder die Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Stärkung des unterstützenden Rahmens umfassen – etwa zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU.

Nächste Schritte

Der Text wurde mit 379 Ja-Stimmen, 248 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des Gesetzes aufzunehmen.

Hintergrund

Das Europäische Klimagesetz macht das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 für alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich. Es legt außerdem ein verbindliches Ziel für die EU fest, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren.

Ein ambitioniertes EU-Klimaziel für 2040 ist auch wichtig, damit die EU die internationalen Klimaverpflichtungen einhalten kann, die auf der Agenda der 30. UN-Klimakonferenz stehen, die vom 10. bis 21. November in Belém, Brasilien, stattfindet. Vom 17. bis 21. November wird eine Delegation des Parlaments vor Ort sein.

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