Europäische Kommission, Parlament und Ministerrat haben sich am 5.03.2026 auf ein Bezeichnungsverbot für nach tierischen Teilstücken oder als „Steak“ benannte Alternativprodukte sowie für kultiviertes Fleisch geeinigt. Diese Verschärfung der EU-Marktregeln gefährdet Deutschlands Wettbewerbsvorteil in einem
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