Fruchtaufstriche, zum Beispiel aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen, dürfen in Deutschland künftig auch offiziell als „Marmelade“ verkauft werden. Hintergrund ist eine überarbeitete EU-Richtlinie, deren Vorgaben Deutschland zum 14. Juni 2026 in nationales Recht übernimmt. Zusätzlich zur neuen Bezeichnungsregel steigt der vorgeschriebene
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