Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt Sicherheit von Kieselsäure als Lebensmittelzusatzstoff

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Kieselsäure von Evonik ist für die Verwendung in Lebensmitteln sicher.

  • EFSA gibt positive Stellungnahme zur Sicherheit von Siliziumdioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 551 ab.
  • Kieselsäure ist ein bewährtes und hochwirksames Trennmittel, das seit Jahrzehnten eingesetzt wird. 

Evonik begrüßt es, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erneut bestätigt hat, dass Kieselsäure in Lebensmitteln, einschließlich Säuglings- und Babynahrung, sicher verwendet werden kann.

Das EFSA-Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen kommt in seinem Gutachten zu Siliziumdioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 551, das am 17. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, zu dem Schluss, dass E 551 bei der derzeitigen Verwendung für keine Bevölkerungsgruppe, auch nicht für Säuglinge unter 16 Wochen, Sicherheitsbedenken aufwirft.

„Das Gutachten der EFSA stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in sichere Lebensmittelzutaten, die den gesetzlichen Standards entsprechen. Die Lebensmittelindustrie kann sich weiterhin auf unsere Silica als zugelassenes, sicheres und hochwirksames Trennmittel für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion verlassen“, kommentiert Emmanuel Auer, Leiter des Geschäftsbereichs Silica. Evonik stellt spezielle Siliziumdioxid-Typen für Lebensmittelanwendungen her, die als synthetisch amorphe Silica (SAS) bekannt sind. Es handelt sich um eine naturidentische  Substanz von höchster Reinheit.

Silica ist ein wesentlicher Bestandteil für nachhaltige Lebensmittelproduktion 

Silica wird weltweit als Lebensmittelzusatzstoff und als Hilfsmittel bei der Verarbeitung einer Vielzahl von Grundnahrungsmitteln eingesetzt. Es verbessert die Effizienz, die Handhabung und die Nachhaltigkeit in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette. „Als Riesel- und Trennmittel für pulverförmige Lebensmittel sorgt Kieselsäure beispielsweise dafür, dass Milch- und Gemüsepulver bei der Verarbeitung und Lagerung nicht verklumpen und dass Gewürze fein aus dem Streuer rieseln“, erklärt Jean-Louis Philippe, Global Marketing Director & Regional Head EMEA Specialty Silica.

In den 1960er Jahren wurde Kieselsäure von verschiedenen Aufsichtsbehörden als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In der Europäischen Union sind SAS als Lebensmittelzusatzstoff mit der Kennnummer E 551 zugelassen. Diese Zulassung garantiert Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass Kieselsäure als Lebensmittelzusatzstoff sicher ist und bedenkenlos in Lebensmitteln verzehrt werden kann. E-Nummern werden Stoffen zugewiesen, die getestet und für sicher befunden wurden und technisch notwendig sind. E 551 wird regelmäßig von der EFSA neu bewertet, um neue technische Daten zu berücksichtigen.

Seit Jahrzehnten ein bewährter Lebensmittelzusatzstoff

Evonik stellt seit mehr als 80 Jahren Kieselsäure mit denselben Produktionsverfahren her. Produktspezifikationen, Partikelstruktur und Eigenschaften haben sich seitdem nicht geändert.

Evonik ist ein weltweit führender Hersteller von Kieselsäure. Neben den gefällten Kieselsäuren der Marken SIPERNAT®, ZEOFREE®, ULTRASIL® und ZEODENT® produziert das Unternehmen auch pyrogene Kieselsäure unter dem Markennamen AEROSIL® und weitere Produkte für verschiedene Branchen weltweit.

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