Der mühselige Weg zu einer Reform der Gentechnik-Gesetze

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Sieben lange Jahre. Nach schwierigen, oft ausweglos erscheinenden Verhandlungen haben sich EU-Parlament und -Rat doch noch auf einen Kompromiss verständigt.

Der Kern: Mit neuen genomischen Verfahren gezüchtete Pflanzen ohne fremdes Genmaterial werden künftig herkömmlichen weitgehend gleichgestellt. Sie sind etwa von besonderen Kennzeichnungspflichten und Anbauregeln befreit. Schon 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für die überfällige Reform der Gentechnik-Gesetze auf den Tisch gelegt. Immer wieder bremste die Politik. Doch am Ende gab es eine Einigung.

Die Kernpunkte der neuen NGT-Verordnung, auf die sich EU-Parlament und -Rat in den Trilog-Verhandlungen verständigt haben, gibt es hier:

Pflanzen mit neuen genomischen Techniken: Das sind die neuen Regeln in der EU

Vor mehr als sieben Jahren, im Juli 2018, verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein denkwürdiges Urteil: Auch genom-editierte Pflanzen, so entschieden die Richter, fallen ohne Abstriche unter die geltenden Gentechnik-Gesetze – selbst Pflanzen, in die keine neuen Gene eingeführt und die auch zufällig „in der Natur“ oder durch traditionelle Züchtung hätten entstehen können. Das Urteil bedeutete ein De-facto-Verbot für genom-editierte Pflanzen.

Damit war eine Reform der veralteten EU-Gentechnik-Gesetze überfällig geworden. Diese stammen noch aus den frühen 1990er-Jahren, als so präzise Verfahren wie etwa die Gen-Schere CRISPR/Cas unvorstellbar waren. Nach langem Zögern, vielen Gutachten, Diskussionen und Dialogformaten legte die Kommission 2023 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung vor.

(1) Der Vorschlag der Kommission: Die Kernpunkte

Nach dem Vorschlag der Kommission soll es für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) – so die inzwischen offizielle Bezeichnung – gezüchtet wurden, nicht mehr so aufwändige, oft endlos lange Zulassungsverfahren geben wie bei der Gentechnik.

Die weitestgehenden Vereinfachungen sollen für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 gelten. Das sind Pflanzen, die mit Hilfe von gezielter Mutagenese – etwa CRISPR/Cas oder TALEN – erzeugt wurden und die ausschließlich Genmaterial enthalten, das sich im züchterisch genutzten Genpool der jeweiligen Art befindet. Auch cisgene Pflanzen gehören damit künftig in diese Kategorie, etwa die in Wageningen (NL) entwickelten Kartoffeln, in die mehrere Resistenz-Gene aus Wildkartoffeln eingeführt wurden, die gegen die Kraut- und Knollenfäule wirksam sind. Diese Kartoffeln könnten dazu beitragen, dass 80 Prozent weniger Pflanzenschutzmittel gespritzt werden müssen.

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