Gesund und frisch geliefert? – Vorsicht beim Smoothie-Kauf in Online-Shops

Smoothie
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Die Vielfalt von Smoothies in den Kühlregalen der Supermärkte nimmt immer mehr zu, doch auch das Angebot im Internet ist trotz erforderlicher Kühl-Logistik sehr umfangreich.

Von einzelnen Smoothies über „Shots“ bis hin zu ganzen „Kuren“ – dem Verbraucher wird in den Online-Shops einiges geboten und versprochen – aber auch gehalten? Um die vielfältigen Versprechungen zu überprüfen, untersuchte das CVUA Karlsruhe im Sommer 2020 stichprobenartig 15 Smoothies aus dem Internethandel auf die Einhaltung der Kühlkette und kontrollierte die Bewerbung und Kennzeichnung. Das Ergebnis war enttäuschend: Bei zwei Drittel der Proben war die Anlieferungstemperatur zu hoch, die Hälfte davon war bereits mikrobiologisch belastet. Hinzu kamen oftmals übertriebene und unzulässige Gesundheitswerbung sowie Kennzeichnungsmängel.

„Smoothie“ – was steckt dahinter?

„Smoothie“ – Das Trendgetränk beschreibt alkoholfreie Mischgetränke, die in der Regel auf Basis von Fruchtmark/–püree hergestellt werden. Der Begriff leitet sich aus dem englischen Wort smooth ab, was so viel wie „geschmeidig“, „weich“ oder „sämig“ bedeutet. Eine lebensmittelrechtliche Definition, welche Getränke als Smoothie bezeichnet werden dürfen und welche nicht, existiert derzeit nicht. So ist es auch nicht verwunderlich, dass immer wieder neue Kreationen, z. B. mit Gemüsesäften, Schalenfrüchten, Gewürzen oder zusätzlichen Vitaminen und Mineralstoffen auf dem Markt zu entdecken sind.

Bei derartigen kühlpflichtigen Produkten erfordert der Onlinevertrieb durch die erforderliche Kühl-Logistik besondere Sorgfalt. Eine Unterbrechung der Kühlkette kann zu unvorhersehbaren mikrobiologischen Risiken oder zum Verderb der Ware führen. Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Kühlkette und somit zur einwandfreien Produktqualität bis zur Abgabe an den Verbraucher liegt beim Lebensmittelunternehmer. Da beim Onlinekauf von leicht verderblichen Produkten kein Widerrufsrecht besteht, empfiehlt sich die umgehende Überprüfung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung.

Um auch die vielfältigen Angebote an Smoothies im Netz nicht außer Acht zu lassen, wurden im Sommer 2020 am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe Smoothies aus Online-Shops überprüft. Zusammen mit der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV) am Regierungspräsidium Tübingen konnten insgesamt 15 Proben vom Typ Smoothie aus 10 verschiedenen Online-Shops als sog. Testkäufe bestellt und untersucht werden.

Besonderes Interesse lag dabei vor allem auf der Überprüfung der Temperatureinhaltung, möglicher mikrobiologischer Belastungen und der Sensorik (Aussehen, Geruch, Geschmack) bei Probeneingang sowie nach sachgerechter Lagerung. Des Weiteren wurden Werbeaussagen mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf ihre Zulässigkeit überprüft.

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Quelle: CVUA Karlsruhe