Stellungnahme Nr. 027 des BfR vom 25. Juli 2019.
Anlässlich von Messungen hoher Aluminiumgehalte in Matcha-Tee bewertet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das gesundheitliche Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher, die regelmäßig Matcha konsumieren. Matcha-Tee ist ein Trendgetränk. Alleine in Deutschland wurden in den vergangenen fünf Jahren 165 Produkte neu erfasst. Diese umfassen sowohl Tees als auch weitere Lebensmittel, wie Smoothies, Eistee, Kekse, Kuchen und Cerealien.
In Tees, so auch in Matcha, wird immer wieder Aluminium nachgewiesen. Aluminium ist das häufigste Metall in der Erdkruste und gelangt über den Boden in die Pflanze. Darüber hinaus nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher Aluminium auch aus anderen Quellen auf, z. B. über unverarbeitete und verarbeitete Lebensmittel, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika. Die Aufnahme hoher Mengen Aluminium kann langfristig das Nervensystem, die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die Knochenentwicklung schädigen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine lebenslang tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) von 1 Milligramm (mg) Aluminium pro Kilogramm (kg) Körpergewicht abgeleitet.
Da für Verzehrsmengen von Matcha-Tee oder -Teepulver keine Daten für Deutschland vorliegen, bezieht sich die gesundheitliche Bewertung auf die Verzehrmengen für grünen Tee, auch wenn dadurch der Verzehr von Matcha-Tee möglicherweise überschätzt wird. Insgesamt ist der Anteil der betroffenen Verzehrerinnen und Verzehrer von grünem Tee bzw. auch von Matcha-Tee sehr gering.
Die Überwachungsbehörde eines Bundeslandes hat einzelne Messdaten zu Aluminium in Matcha-Tee erhoben. Die Gehalte der drei Proben lagen bei 1743, 1775 und 2350 Milligramm (mg) pro Kilogramm (kg). Bei Berücksichtigung der Verzehrmengen von grünem Tee kann der TWI für Aluminium bei Erwachsenen durch regelmäßigen Verzehr von Matcha-Tee mit maximalen gemessenen Gehalten langfristig überschritten werden, selbst wenn der Tee als einzige Quelle für die Aluminiumaufnahme betrachtet und keine weiteren Aluminiumquellen berücksichtigt werden.
Auf Grundlage der aktuell zur Verfügung stehenden Daten zur Aluminiumaufnahme aus allen Quellen ist es aus Sicht des BfR möglich, dass der von der EFSA abgeleitete TWI von 1 mg pro kg Körpergewicht bei einem Teil der Bevölkerung langfristig um mehr als das Doppelte überschritten wird. Angesichts dieser Situation für Verbraucherinnen und Verbraucher ist aus toxikologischer Sicht eine zusätzliche Aufnahme von Aluminium durch regelmäßigen (täglichen) Verzehr eines einzelnen Lebensmittels wie Tee nicht tolerierbar, welches so hohe Aluminiumgehalte aufweist, dass allein schon bei regelmäßigem Verzehr dieses bestimmten Lebensmittels der TWI zu einem erheblichen Teil ausgeschöpft oder gar deutlich überschritten wird. Angesichts der lückenhaften Datenlage ist die Bewertung des gesundheitlichen Risikos mit großer Unsicherheit verbunden und es besteht weiterer Forschungsbedarf.
Abschließend ist hervorzuheben, dass aufgrund der sehr geringen Zahl analysierter Proben keine Rückschlüsse auf übliche Gehalte an Aluminium in Matcha-Tee und auf die gesundheitliche Bewertung des Lebensmittels Matcha-Tee insgesamt möglich sind.
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Quelle: BfR