Internationaler Kindertag am 1. Juni 2021: Diabetesverbände fordern bundeseinheitliche gesetzliche und finanzielle Verpflichtung zur Gesundheitsförderung und -fürsorge an KiTas und Schulen 

An deutschen Schulen gibt es anders als in vielen anderen Ländern nach wie vor kein eigenes gesundheitsbezogenes Personal und keine bundeseinheitliche Gesundheitsförderung.

Chronisch erkrankte Heranwachsende mit einem Diabetes Typ 1 sind aufgrund dessen häufig benachteiligt, da sie in KiTas und Schulen noch immer unzureichend betreut und häufiger vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden als gesunde Gleichaltrige. Dieses Versorgungsdefizit an der Schnittstelle zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem muss behoben werden, mahnen anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2021 die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), die gemeinnützige Gesundheitsorganisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und die Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M), Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.. Die Verbände fordern ein bundesweites Gesetz und konkrete Finanzierungsmöglichkeiten, um das bestehende Recht von Kindern und Jugendlichen mit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes Typ 1 auf uneingeschränkte Teilhabe an Bildung umzusetzen sowie die Gesundheit aller Heranwachsenden zu fördern.

In Deutschland sind mehr als 17.000 Kinder unter 14 Jahren von einem autoimmun bedingten Diabetes Typ 1 betroffen. Sie sind normal leistungsfähig und belastbar. Dennoch benötigen Betroffene – je jünger desto mehr – kompetente Unterstützung im Umgang mit der Insulintherapie und der Kontrolle der Stoffwechsellage in der Schule oder Kindertageseinrichtung (KiTa). Denn sie können das komplexe Management der Erkrankung erst etwa ab dem 12. Lebensjahr verstehen und selbst übernehmen. „Der Rechtsanspruch für Unterstützungsleistungen, um eine angemessene Schulbildung zu sichern, ist unbestritten und ergibt sich ganz klar aus dem Grundgesetz sowie der UN-Menschenrechtskonvention“, sagt Karina Boß, diabetesDE-Vorstandsmitglied. „Die konkrete Umsetzung in KiTa und Grundschule ist aber nach wie vor in hohem Maße defizitär“, weiß die Diabetesberaterin und Medizinpädagogin aus der Beratung betroffener Familien. „Nach wie vor gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, welche eine passende Versorgung verlässlich sicherstellt.“ Zudem überschneiden sich die Zuständigkeitsbereiche bei Kindertageseinrichtungen beziehungsweise Schulen, Krankenkassen, Gesundheits-, Sozial-, Schul- und Jugendämtern.

„Häufig verzweifeln Eltern an den Ablehnungen dieser Institutionen, da sie jeweils auf die anderen verweisen“, berichtet auch Norbert Kuster, Vorsitzender des Landesverbandes NRW der Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M). Zwar haben einige Bundesländer Modellvorhaben wie „Diabetes in Schule und KiTa“ auf den Weg gebracht. „Wir fordern jedoch eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung zur Gesundheitsfürsorge von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 in KiTa und Schule“, erklärt Privatdozent Dr. med. Thomas Kapellen, Sprecher der AGPD und Chefarzt der MEDIAN Kinderklinik „Am Nicolausholz“ in Bad Kösen. „Dazu gehört auch, die Betreuungspersonen der jeweiligen Kinder in den Bildungseinrichtungen unter Einbindung der Behandelnden und Erziehungsberechtigten entsprechend fortzubilden. Denn nur so können sie die jungen Betroffenen bei der Therapie begleiten und unterstützen“, betont der Kinderdiabetologe.

Des Weiteren müssten für alle Kinder und Jugendlichen strukturierte Gesundheitsförderungsmaßnahmen an Bildungseinrichtungen bundeseinheitlich etabliert werden, sind sich diabetesDE, AGPD und DDH-M einig. Denn 13 Prozent der Kinder hierzulande haben Übergewicht, mehr als sechs Prozent sogar Adipositas. Dies kann die spätere Entstehung eines Diabetes Typ 2 fördern. „Aus unserer Sicht müssen Konzepte zur Gesundheitsförderung in Schulen Verhaltens- und Verhältnisprävention beinhalten“, mahnen die Verbandsvertreter. Sie sprechen sich für die Aufnahme von Themen zur Prävention und Gesundheitsförderung in den Rahmenlehrplan aller Schulen, den Zugang zu kostenfreien Trinkwasserspendern sowie kostenfreie und niederschwellige Sportangebote an Schulen für alle Kinder und Jugendlichen aus.

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Quelle: diabetesDE