Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) im Lebensmittelverband Deutschland weist die undifferenzierte Betrachtungsweise des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in Sachen Nahrungsergänzungsmittel entschieden zurück.
Ernährungswissenschaftlerin Antje Preußker leitet den AK NEM und stellt klar: „Nahrungsergänzungsmittel sind sichere Lebensmittel. Die Hersteller agieren nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegen den umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, die die Sicherheit aller Lebensmittel garantieren. Es gilt dabei der Grundsatz, dass nur sichere Zutaten in Lebensmitteln und somit in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden dürfen.“
Wie bei allen Lebensmitteln kann es selbstverständlich auch bei Nahrungsergänzungsmitteln zu unbeabsichtigten Verunreinigungen kommen, die aber durch Qualitätskontrollen, überwiegend durch die Hersteller selbst, schnell erkannt werden. Die Rückrufe, die über das Portal Lebensmittelwarnung.de bekannt gegeben werden, dienen gerade dem vorbeugenden Verbraucherschutz.
„Die Warnungen zeigen, dass das Kontrollsystem funktioniert. Daraus eine generelle Gefahr abzuleiten, die von Nahrungsergänzungsmitteln ausgehen soll, ist unredlich,“ so Preußker. Ebenso wie der Versuch des vzbv, illegale Verhaltensweisen Einzelner, die meist über das Internet agieren, mit dem verantwortungsbewussten Handeln seriös arbeitender Hersteller über einen Kamm zu scheren: „Der AK NEM hat sich wiederholt von unseriösen und illegalen Praktiken distanziert und wird dies weiterhin tun. Keinem Lebensmittel dürfen Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden, es darf nicht einmal der Eindruck dieser Eigenschaften erweckt werden. Dies gilt für alle Lebensmittel und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel.“
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel zur sinnvollen Ergänzung der individuellen Ernährung – so hat es der Gesetzgeber schon vor 20 Jahren bewusst festgelegt. Wie alle Lebensmittel dürfen Nahrungsergänzungsmittel daher selbstredend unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben ohne amtliche Einzelzulassung verkauft werden. Dass die Überwachung des Lebensmittelangebots im Internet grundsätzlich mit großen Herausforderungen verbunden ist, ist bekannt. Die Lösung liegt entsprechend darin, bestehendes Recht in allen Vertriebswegen gleichermaßen durchzusetzen, um das hohe Verbraucherschutzniveau, welches das europäische Lebensmittelrecht vorgibt, flächendeckend zu gewährleisten.
In einem Punkt besteht übrigens Einigkeit zwischen dem AK NEM und dem vzbv. Antje Preußker erklärt: „Wir unterstützen die Forderungen nach einer Festsetzung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe. Allerdings muss dies auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Entsprechend begrüßen wir, dass die Beratungen in Brüssel hierzu im letzten Jahr aufgenommen wurden. Dies ist aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll, bringt zugleich Rechtsicherheit für Unternehmen und garantiert den freien Warenverkehr in Europa. Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn Höchstmengen wissenschaftlich fundiert, europaweit implementiert und dabei verhältnismäßig sind.“
Quelle: Lebensmittelverband Deutschland