Einwegplastik-Verbot in der EU: Das sind die Alternativen

Eine neue Verordnung hat im Juli 2021 mit einer Reihe von Einwegkunststoff-Produkten Schluss gemacht – darunter Wattestäbchen, Plastikteller oder auch Styropor-Becher.

Plastikbecher
Foto: EKM-Mittelsachsen auf Pixabay

Wir zeigen, um was es dabei genau geht und bewerten die praktischen Alternativen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die deutsche Verordnung ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten – im Handel und in der Gastronomie dürfen noch Restbestände ausgegeben werden.
  • Manche Einwegprodukte werden nicht verboten, sondern nur gekennzeichnet.
  • Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten, oder man sollte Mehrwegprodukte bevorzugen.

Genau genommen traten am 3. Juli 2021 in Deutschland sogar zwei neue Gesetze in Kraft: die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung. Diese Gesetze sollen helfen, dass weniger Kunststoffabfälle falsch entsorgt werden oder als wilder Müll in der Umwelt landen. Anlass war, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die am meisten gefunden wurden, sind in die beiden Gesetze aufgenommen worden. Gerade die Abfallberge von Verpackungen für den Außer-Haus-Konsum von Essen steigen seit Jahren an. So haben sich in den letzten 25 Jahren die Behältnisse für Take-away aus Kunststoff verdoppelt.

Verbotene Einwegkunststoff-Produkte: Welche Alternativen gibt es? Sind sie so umweltfreundlich, wie die Hersteller angeben?

Was wird verboten, was muss gekennzeichnet werden?

Diese Gegenstände dürften laut Verbotsverordnung nicht mehr hergestellt werden: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen – zum Beispiel für Heißgetränke –, Teller und Trinkhalme. Außerdem verboten sind Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor). Händler (bzw. Geschäfte) und Gastronomiebetriebe dürfen ihre Restbestände aber für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit vorerst weiter ausgegeben.

Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, aber es muss jetzt laut Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenhygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher sowie Zigarettenfilter und Tabakprodukte mit Filtern.

Warum wurden die Verordnungen erlassen?

Anlass ist, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die dort am häufigsten gefunden werden, sollen nun aus dem Handel verbannt werden. Wo es derzeit noch keine sinnvolle ökologische oder praktikable Alternative gibt, soll die Kennzeichnungsverordnung Verbraucher:innen über den Kunststoffgehalt informieren, vor möglichen Belastungen für die Meere warnen und gewährleisten, dass diese Produkte richtig entsorgt werden – zum Beispiel im Mülleimer anstatt in der Toilette.

Welche guten Alternativen zu Einwegprodukten gibt es?

Leider gibt es nicht für jede Anwendung eine ökologisch bessere und zugleich bequeme Alternative. Sogenannte Bio-Kunststoffe, die aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt werden, können von Kompostieranlagen in der Regel nicht gut abgebaut werden. Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, erhöht wiederum den Druck auf unsere Wälder, sofern nicht Recyclingmaterial verwendet wird. Und wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands ergeben hat, enthält auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe. Aluminiumschalen schließlich sollten aufgrund des hohen Energieverbrauchs vermieden werden.

Was ist dann der Ausweg aus der Einwegplastikflut?

Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten. Gastronomiebetriebe und Verbraucher:innen sollten Mehrwegprodukte benutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Verbraucher:innen selbst Gefäße mitbringen, ist von der Ökobilanz her zunächst nachrangig. Wichtig ist natürlich, dass die Mehrweggefäße so oft wie möglich genutzt werden.

Das aber geschieht derzeit noch zu selten. Im Frühjahr 2021 führte die Verbraucherzentrale Bayern gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband unter den 26 umsatzstärksten Anbietern für To-go-Verpflegung eine Untersuchung  durch. Demnach nutzt die Hälfte der Befragten mittlerweile Papier- statt Plastiktüten. Zehn Firmen geben in ihren Filialen Getränke in beschichteten Pappbechern aus. Neun Betriebe verwenden noch Kunststoffdeckel für das Verschließen von Getränkebechern. Acht Unternehmen füllen Getränke auch in Mehrwegbechern ab.

Ein Trend zu Einwegverpackungen und Besteck aus Ersatzmaterialien ist zwar zu erkennen, mehr aber auch nicht. Gerade einmal zwei Firmen bieten in ihren Filialen neben Trinkbechern auch andere Mehrwegbehältnisse an. Insbesondere bei Speisen ist das Angebot überschaubar. Meist kann man nur mitgebrachte Boxen befüllen lassen. Die Verbraucherzentralen vermissen daher echtes Engagement seitens der Betriebe, Verpackungen zu reduzieren und konsequent auf Mehrweg umzusteigen.

Dabei wäre das gar nicht so schwer. Für „To go“-Verpackungen und -Geschirr etwa empfehlen die Verbraucherzentralen den Kunststoff Polypropylen (PP). Er ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil. Ab 2023 werden die Regeln jedenfalls noch einmal verschärft. Dann sind Restaurants, Bistros und Cafés gesetzlich verpflichtet, Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten.

Was können Verbraucher:innen sonst noch tun?

Gänzlich vermeiden können wir Plastik und Verpackungen im Alltag sicher nicht. Aber eine eigene Trinkflasche, einen Becher oder eine Mehrwegdose kann man leicht unterwegs dabei haben und befüllen lassen. Mehrwegsysteme aus Glas oder auch Kunststoff, wie zum Beispiel Joghurt im Mehrwegglas oder Getränke in Mehrwegflaschen – regional abgefüllt – sparen nicht nur Plastik, sondern auch Transportwege. Obst und Gemüse kauft man am besten unverpackt. Wer nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann wiederverwendbare aus bruchsicherem Glas, Edelstahl oder Silikon wählen. Auch Mehrwegwattestäbchen aus Silikon sind als ökologische Alternative vertretbar. Sie werden gereinigt und sind lange verwendbar.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen