Schmetterlingsblüte in Spirituosen: Erleben Sie Ihr blaues Wunder

„Einzigartig“, „Magisch“ und „Geheimnisvoll“ – heutzutage keine unübliche Werbebezeichnung für einige Spirituosen wie Gin und Wodka.

Ein Grund dafür ist der Wechsel der Getränkefarbe, wenn man diese Spirituosen beim Servieren mit säurehaltigen Erfrischungsgetränken wie z. B. Tonic Water mischt. Um den beschriebenen Farbwechsel herbeizuführen, verwenden einige Hersteller Teile der Pflanze Clitoria ternatea. Doch der neue Farb-Trend sieht mit Blick auf die aktuelle Rechtslage nicht so farbenfroh aus. Spirituosen, die mit der blauen Schmetterlingsblüte hergestellt werden, dürfen aus Vorsorgegründen zum Schutz des Verbrauchers ohne Zulassung in der EU nicht verkauft werden.

Die Pflanze Clitoria ternatea wird der Familie der Hülsenfrüchtler bzw. der Unterfamilie der Schmetterlingsblütler zugeordnet. Geläufig sind unter anderem auch die Namen Anchan, blaue Schmetterlingsblüte oder blaue Klitorie. Clitoria ternatea enthält wasserlösliche Pflanzenfarbstoffe, sogenannte Anthocyane, die für die charakteristische blaue Färbung der Blüten verantwortlich sind. Anthocyane sind für ihren pH-abhängigen Farbwechsel bekannt. Werden die Anthocyane, welche in den getrockneten Pflanzenbestandteilen vorhanden sind, in Wasser gelöst, so haben diese bei einem neutralen pH-Wert eine türkisblaue Farbe. Beim Verringern des pH-Werts dieser Lösung ins Saure ändert sich die Farbe der anthocyanhaltigen Blütenfarben zu Violett, während ein Farbumschlag zu Gelb-Grün bei Erhöhung des pH-Werts sichtbar wird. Diese Farbänderungen beruhen sowohl auf den chemischen Reaktionen, die die Anthocyane in der Pflanze durchlaufen, als auch auf den Veränderungen im Molekülaufbau.

Aufgrund des beschriebenen Farbenspiels gibt es derzeit den Trend diese Pflanze bzw. einen (hochkonzentrierten) anthocyanhaltigen Extrakt hiervon in Spirituosen wie Gin oder Wodka zu verarbeiten und den eintretenden Farbwechsel bei Zugabe von Tonic Water oder einem anderen sauren Erfrischungsgetränk (siehe Abbildung 2) werblich hervorzuheben.

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Quelle: CVUA Karlsruhe