Gesundheitsversprechen für Ashwagandha-Kapseln entfernt

„Hilft beim Einschlafen“, „hilft bei der Gewichtszunahme“ und „hilft dabei Muskeln aufzubauen“.

Mit diesen und weiteren Versprechen hatte die Firma Alpha-Foods auf einem Online-Marktplatz für seine „Hochpotenz-Ashwagandha“-Kapseln geworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt die Werbung für unzulässig, er forderte das belgische Unternehmen daher zur Unterlassung auf. Alpha Foods hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und die kritisierten Aussagen von der Webseite entfernt.

Angebliche EFSA-Zulassung existiert nicht

Die Anbieterfirma hatte die Gesundheitsversprechen zusätzlich mit dem Hinweis „Zugelassene EFSA-Angabe (European Food Safety Authority)“ sowie mit mehreren englischen Claims versehen. Dies machte eine Verbraucherin stutzig, die den Fall bei Lebensmittelklarheit meldete. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband prüfte die Aussagen und stellte fest: Für die betreffenden Werbeaussagen bezüglich Ashwagandha gebe es keine Zulassung der EFSA. Vielmehr handele es sich bei einem Teil der englischen Angaben um „On-Hold-Claims“. Dies sind Aussagen, deren Zulassung bei der EFSA zwar beantragt, die Bewertung aber seit Jahren ausgesetzt wurde.

Für viele weitere Aussagen, darunter „hilft beim Einschlafen“ und „hilft dabei Muskeln aufzubauen“ seien keine Zulassungen oder On-Hold-Claims ersichtlich, so der vzbv. Damit seien sie nicht erlaubt. Zusätzlich kritisierte der vzbv, dass durch den zusätzlichen Hinweis der Eindruck erweckt werde, die Angaben seien von der EFSA zugelassen.

Die Firma Alpha Foods hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesichert, das Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr mit den nicht Claims „Hilft beim Einschlafen“, „hilft bei der Gewichtszunahme“ und „hilft dabei Muskeln aufzubauen“ zu bewerben. Auch für den Hinweis „Zugelassene EFSA-Angabe (European Food Safety Authority)“ sowie einige englische Claims sicherte das Unternehmen die Unterlassung zu. Die Angaben wurden auf dem Online-Marktplatz entfernt.

Quelle: lebensmittelklarheit.de