Wo Evidenz draufsteht, sollte auch Evidenz drin sein

Studienlage stützt geplante Werbeverbote für Lebensmittel nicht.

Der sehr weit reichende Referentenentwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) ist nach Auffassung von Expertinnen und Experten nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern er basiert zudem auch noch auf methodisch schwachen Studien, die keine wissenschaftliche Evidenz für eine Kausalität zwischen Werbung und der Übergewichtsentwicklung bei Kindern liefern. Grund genug, sich in der aktuellen Ausgabe der „Nachrichten aus der Wissenschaft“ Nr. 2/2023 des Lebensmittelchemischen Instituts (LCI) des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) intensiv mit diesem Thema zu befassen.

Katharina Schüller, Geschäftsführerin der STAT-UP GmbH und Vorstandsmitglied der Deutschen Statistischen Gesellschaft und Prof. Dr. Walter Krämer, Fakultät Statistik an der TU Dortmund, haben sich die gängigen Studien angeschaut, die von Werbeverbotsbefürwortern immer wieder zitiert und als Beweis dafür herangezogen werden, warum Werbeverbote zielführend seien.

Die Evidenz eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Werbeexposition von Kindern und vermehrter Adipositas ist nicht gegeben. Vielmehr gilt: Die Studien, die als Grundlage dienen sollen, stellen entweder keinerlei derartige Behauptungen auf, sind methodisch nicht geeignet konstruiert, um einen kausalen Zusammenhang aufzeigen zu können, oder sind inhaltlich und methodisch derart mangelhaft, dass die Aussage der Studie haltlos ist.

Hinzu kommt das Problem der Publikationsverzerrung – Studien mit statistisch signifikanten Effekten werden eher publiziert. Damit werden überproportional mehr Zufallseffekte veröffentlicht. Grundsätzlich ist ohne randomisierte kontrollierte Studie ein Kausalzusammenhang praktisch nicht oder nur mit aufwändigen statistischen Methoden (z. B. Instrumentalvariablen) nachzuweisen. Es ist insbesondere fraglich, ob Übergewicht bei Kindern durch die Werbeexposition oder durch einen damit verbundenen übermäßigen Medienkonsum und geringe körperliche Aktivität verursacht wird.

Die Interpretation ist zudem häufig interessengeleitet bis grob falsch.

„Der Begriff ‚evidenzbasiert‘ darf kein Feigenblatt für politische Entscheidungen sein. Wenn die Politik evidenzbasiert agieren möchte, muss Evidenz aber auch geschaffen werden“, stellte Schüller klar.

Auffällig ist, dass sich die Befürworter von Werbeverboten mit diesen berechtigten Kritikpunkten inhaltlich gar nicht auseinandersetzen.

Der vollständige Beitrag steht zum kostenfreien Download bereit unter: www.bdsi.de/presse/nachrichten-aus-der-wissenschaft/

Quelle: BDSI