Frühstücksrichtlinien: Bessere Kennzeichnung für Honig, Fruchtsaft und Marmelade

Klare Angabe des Ursprungslandes. Neue Initiativen zur Bekämpfung von Betrug mit Honig. Mehr Transparenz bei der Kennzeichnung des Zuckergehalts.

Die Überarbeitung soll den Verbrauchern helfen, eine informierte und gesündere Wahl bei landwirtschaftlichen Lebensmitteln wie Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees zu treffen.

Am Dienstag hat das Parlament mit 522 Stimmen gegen 13 bei 65 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Überarbeitung der so genannten „Frühstücksrichtlinien“ festgelegt. Dieser Vorschlag aktualisiert die Bestimmungen zur Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees.

Klare Angabe des Ursprungslandes

Die Abgeordneten sind sich einig: Das Ursprungsland des geernteten Honigs muss auf dem Etikett ersichtlich sein. Sie fügen hinzu, dass bei Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem auch das Ursprungsland der verwendeten Früchte auf dem Vorderetikett angegeben werden muss. Wenn der verwendete Honig oder die verwendeten Früchte aus mehreren Ländern stammen, sollen die Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge angegeben werden.

Um Betrug einzuschränken, wollen die Abgeordneten ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig einrichten, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.

Kennzeichnung des Zuckergehalts

Die Abgeordneten schlagen vor, dass die Angabe ,enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker‘ für Fruchtsäfte erlaubt werden soll. Zur Deckung der steigenden Nachfrage nach zuckerarmen Produkten könnten umformulierte Fruchtsäfte als ‚zuckerreduzierter Fruchtsaft’ gekennzeichnet werden.

Neue Verfahren zur Entfernung von von Natur aus vorkommendem Zucker in Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees oder Milch sollten nicht zur Verwendung von Süßungsmitteln führen, um die Auswirkungen der Zuckerreduzierung auf den Geschmack, die Textur und die Qualität des Endprodukts auszugleichen, so die Abgeordneten. Sie fügen hinzu, dass die Kennzeichnungen der zuckerreduzierten Lebensmittel keine Angaben zu positiven Eigenschaften, wie etwa gesundheitliche Vorteile, enthalten dürfen.

Zitat

So sagte der Berichterstatter Alexander Bernhuber (EVP, Österreich): „Heute gehen wir einen bedeutenden Schritt hin zu einer transparenteren Produktkennzeichnung. Eine genauere Angabe der Ursprungsländer von bestimmten Produkten wird für mehr Transparenz sorgen und es den Verbrauchern erleichtern, sich für gesündere Produkte, und für solche aus der eigenen Region, zu entscheiden. Wir werden betrügerischen Praktiken im Zusammenhang mit Honigkennzeichnung einen Riegel vorschieben, auf denen in Zukunft die Ursprungsländer und bei Mischhonigen die jeweiligen Anteile der Herkunftsländer in Prozent angegeben werden müssen. Zusammen mit anderen Maßnahmen wird dies Verbraucher und Imker vor Honigpanscherei schützen und durch mehr Transparenz eine bewusste Entscheidung der Verbraucher erleichtern.“

Nächste Schritte

Das Parlament ist nun bereit, Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen.

Hintergrund

Die Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für bestimmte „Frühstücks“-Richtlinien wurde von der Europäischen Kommission am 21. April 2023 vorgeschlagen, um die aktuellen Normen, die mehr als 20 Jahre alt sind, zu aktualisieren.

Quelle: EU Parlament