Green Claims statt Greenwashing

AöL-Gutachten zum Green Claims-Richtlinienentwurf identifiziert Widersprüche.

Greenwashing und unklare Umweltaussagen verhindern – das sollen die Richtlinienvorschläge zu den „Green Claims“ erreichen. Zu zwei wegweisenden Vorschlägen, die die EU-Kommission in den vergangenen Jahren veröffentlicht hat, ließ die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AöL) im Rahmen eines Forschungsprojektes mit FiBL Deutschland und Öko-Institut e.V. ein Rechtsgutachten erstellen. Dieses zeigt deutliche Widersprüche auf.

Widersprüche bestehen sowohl zwischen beiden Richtlinienvorschlägen rund um die Green Claims selbst, als auch zwischen den Vorschlägen und der Öko-Verordnung. „Ungereimtheiten bestehen laut Gutachten in Bezug auf zentrale allgemeine Umweltaussagen wie „ökologisch“ oder „bio-basiert“, die laut Änderungsrichtlinie verboten wären, wenn keine hervorragende Umweltleistung des Produktes vorliegt. Dies steht im Widerspruch zur Bio-Verordnung“, so AöL-Rechtsexpertin Simone Gärtner. „Zudem würden privatwirtschaftliche Bio-Siegel durch ein zusätzliches System zum Nachweis ihrer Umweltaussagen belastet werden – und das obwohl sie strengeren Regeln und Anforderungen unterliegen, als die Bio-Verordnung vorgibt. Die Datengrundlage für die Substantiierung von Umweltaussagen sollen zudem bestenfalls Primärdaten sein, was für kleine und mittelständische Unternehmen einen enormen Aufwand darstellt.“

Die AöL hat zusammen mit ihren Projektpartnern politische Handlungsempfehlungen erarbeitet und steht mit den EU-Institutionen in einer entsprechenden Kommunikation, um die Bedenken und mögliche Lösungsansätze darzulegen. Das besagte Rechtsgutachten kann in der Kurzfassung auf der Website der AöL eingesehen werden.

Hintergrund

Die EU-Kommission will „Greenwashing“ unterbinden. Um die fehlenden ausdrücklichen Regelungen zu Umweltaussagen (engl. Green-Claims) auszuräumen und EU-weit Rechtsklarheit und -sicherheit in Bezug auf die Kommunikation von Umweltleistungen zu schaffen, wurde im März 2022 ein Richtlinienvorschlag (COM(2022) 143 final) zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) und der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie) veröffentlicht (i.F. vereinfacht Änderungsrichtlinie genannt). Am 22.03.2023 folgte der Entwurf einer Richtlinie (COM(2023) 166 final) zur Substantiierung und Kommunikation umweltbezogener Aussagen (i.F. vereinfacht Green-Claims-Richtlinie genannt).

Im Rahmen des Forschungsprojektes: „Überprüfung der Ressourceneffizienz von Ökolebensmitteln anhand des Product Enviromental Footprint (PEF) und Einordnung in eine Nachhaltigkeitsstrategie” (Öko-PEF) wurde unter Beteiligung von AöL, FiBL, Öko-Institut und WBS legal ein Rechtsgutachten zu den beiden Richtlinienvorschlägen erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass es deutliche Widersprüche sowohl zwischen den beiden Richtlinienvorschlägen, als auch zwischen diesen und der Verordnung 2018/848 (EU-Öko-Verordnung) gibt.

Quelle: AöL