BVL legt „Trendbericht Zoonosen“ für das Berichtsjahr 2022 vor

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist ab sofort der „Trendbericht Zoonosen“ für das Berichtsjahr 2022 abrufbar.

Die gemeinschaftliche Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen sowie die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche regelt innerhalb der Europäischen Union die Richtlinie 2003/99/EG (Zoonosen-Überwachungsrichtlinie). Demnach ist jeder europäische Mitgliedstaat verpflichtet, repräsentative und vergleichbare Daten zur Bewertung von Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen und ihren Erregern sowie Antibiotikaresistenzen zu erfassen, auszuwerten und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu übermitteln.

Auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten jährlich übermittelten Daten erstellt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entsprechende Berichte für die jeweiligen Mitgliedsstaaten (www.efsa.europa.eu/en/data-report/biological-monitoring) und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) einen jährlichen EU-Zoonosenbericht („The European Union One Health 2022 Zoonoses Report“; www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/8442).

Basierend auf der Berichterstattung an die EFSA veröffentlicht das BVL nun zum dritten Mal den „Trendbericht Zoonosen“ auf nationaler Ebene. Dieser nationale Zoonosen-Trendbericht enthält vom BVL an die EFSA übermittelte Daten für das Berichtsjahr 2022, die sich im Wesentlichen auf die Prävalenzen der gemäß Richtlinie 2003/99/EG überwachungspflichtigen Zoonosen beziehen. Vergleichende Betrachtungen zwischen den repräsentativ erhobenen Daten aus dem Zoonosen-Monitoring und den risikoorientiert erhobenen Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder stehen im Vordergrund.

Quelle: BVL