In den USA kaum noch Auflagen für neue und alte Gentechnik-Pflanzen

Bereits über hundert Freigaben.

In der EU wird noch darum gerungen, in den USA ist sie schon umgesetzt: Eine Reform der Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen. Dort dürfen nun viele solcher Pflanzen ohne weitere Prüfung im Freiland getestet, angebaut und vermarktet werden. Das gilt für einfache genom-editierte Pflanzen, aber auch für gentechnisch veränderte mit zusätzlichen Genen, die bereits in früheren Verfahren als sicher eingestuft worden sind. Inzwischen sind in den USA bereits über hundert mit neuen (und alten) genomischen Verfahren gezüchtete Pflanzen freigegeben worden.

Als gegen Ende der 1980er Jahre in den USA erstmals besondere Vorschriften für gentechnisch veränderte (gv-) Pflanzen in Kraft traten, steckte die Grüne Gentechnik noch in den Kinderschuhen. Seit die berühmte „Anti-Matsch-Tomate“ (FlavrSavr) den Anfang machte, sind in den USA knapp 140 gv-Pflanzen auf mögliche Umweltrisiken überprüft und anschließend freigegeben worden.

Anders als in der EU, wo die 1990 beschlossenen, 2003 noch einmal verschärften Gentechnik-Gesetze noch immer in Kraft sind, hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) schon unter der Obama-Präsidentschaft einen breiten öffentlichen Prozess mit dem Ziel initiiert, die damaligen Gentechnik-Regularien zu überprüfen und sie so anzupassen, dass sie der dynamischen wissenschaftlichen Entwicklung und den Fortschritten gerade bei gentechnischen und molekularbiologischen Verfahren gerecht werden. 2020 wurden die überarbeiteten SECURE-Vorschriften (Sustainable, Ecological, Consistent, Uniform, Responsible, Efficient) beschlossen, seit Mitte 2021 sind sie in Kraft.

Zulassungen und behördliche Sicherheitsprüfungen sind nur noch bei solchen gentechnisch erzeugten Merkmalen vorgeschrieben, bei denen negative Auswirkungen auf andere Pflanzen möglich oder plausibel erscheinen. Wenn jedoch – gestützt auf jahrelange Erfahrung und die Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschung – Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind, können solche Pflanzen ohne weitere Prüfung freigegeben werden. Besondere Auflagen, etwa bei Freilandversuchen, Anbau und Kennzeichnung, gibt es für sie nicht.

Die reformierten US-Vorschriften gelten wie bisher für die klassische Gentechnik, aber auch für neue Verfahren wie Genome Editing (Gen-Schere CRISPR/Cas). Zwei Gruppen von gv-Pflanzen sind jedoch von allen Zulassungspflichten und jeder behördlichen Aufsicht befreit – in manchen Fällen sogar vollständig:

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Quelle: transgen.de