Neue genomische Techniken: Parlament befürwortet Regeln für mehr Nachhaltigkeit

Lockerung der Regeln für NGT-Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten.

  • Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht bleibt für alle anderen NGT-Pflanzen bestehen.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat mögliche Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit NGT bewertet.

Neue Regeln für NGT-Pflanzen sollen das Lebensmittelsystem nachhaltiger und krisenfest machen. Für NGT-Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten, gibt es Lockerungen.Das Parlament nahm mit 307 zu 263 Stimmen bei 41 Enthaltungen seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den Kommissionsvorschlag zu neuen genomischen Techniken an, mit denen das genetische Material eines Organismus verändert wird.

Ziel ist, das Lebensmittelsystem sowohl nachhaltiger als auch krisenfest zu machen, indem man verbesserte Pflanzensorten entwickelt, denen bestimmte klimatische Einwirkungen bzw. Schädlinge nichts anhaben können. Auch sollen diese Pflanzensorten mitunter höhere Erträge liefern und weniger Düngemittel und Pestizide benötigen.

Für Pflanzen, die mithilfe neuer genomischer Techniken gewonnen wurden – sogenannte NGT-Pflanzen –, gelten derzeit dieselben Regeln wie für alle genetisch veränderten Organismen (GVO). Die Abgeordneten befürworteten nun den Vorschlag, zwei verschiedene Kategorien und zwei Regelwerke für NGT-Pflanzen einzuführen. NGT-Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten (Kategorie 1), sollen von den GVO-Vorschriften ausgenommen werden. Für alle anderen NGT-Pflanzen (Kategorie 2) sollen künftig strengere Regeln gelten.

Die Abgeordneten sprachen sich auch dafür aus, NGT-Pflanzen in der ökologischen bzw. biologischen Produktion weiterhin zu verbieten. Man müsse erst prüfen, ob sie mit deren Grundsätzen vereinbar sind.

NGT-Pflanzen der Kategorie 1

Das Parlament will die Regeln dafür anpassen, wie groß und zahlreich Änderungen sein dürfen, damit eine NGT-Pflanze als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten kann. Im Sinne der Transparenz soll NGT-Saatgut entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem soll eine Liste aller NGT-Pflanzen der Kategorie 1 erstellt und im Internet veröffentlicht werden.

Für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 soll es keine Kennzeichnungspflicht geben. Die Abgeordneten fordern allerdings von der Kommission, sieben Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln Bericht darüber zu erstatten, wie sich die Wahrnehmung der Verbraucherschaft sowie der Erzeuger mit Blick auf die neuen Techniken entwickelt hat.

NGT-Pflanzen der Kategorie 2

Die GVO-Rechtsvorschriften der EU zählen zu den strengsten der Welt – unter anderem was Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflicht angeht. Für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 sollen diese GVO-Regelungen größtenteils weiterhin gelten.

Um Anreize für die Nutzung von NGT-Pflanzen der Kategorie 2 zu schaffen, sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, das Risikobewertungsverfahren für jene Pflanzen zu beschleunigen, die zu einem nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystem beitragen dürften. Gleichzeitig betonten sie, dass das sogenannte Vorsorgeprinzip geachtet werden müsse.

Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen

Die Abgeordneten fordern ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliche NGT-Pflanzen, jegliches Pflanzenmaterial und Teile davon sowie auf genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale. Rechtsunsicherheiten, erhöhte Kosten und neue Abhängigkeiten für Landwirte und Züchter sollen dadurch vermieden werden. Außerdem soll bis Juni 2025 ein Bericht darüber vorgelegt werden, wie sich Patente auf den Zugang von Züchtern und Landwirten zu vielfältigem Pflanzenvermehrungsmaterial auswirken. Ebenfalls vorgelegt werden soll bis dahin ein Gesetzgebungsvorschlag für eine entsprechende Anpassung der EU-Vorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums.

Zitat

Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EVP, Schweden) erklärte nach der Abstimmung: „Neue genomische Techniken sind von zentraler Bedeutung, um die Ernährungssicherheit in Europa zu verbessern und unsere landwirtschaftliche Erzeugung nachhaltiger zu machen. Die neuen Regeln ermöglichen die Entwicklung verbesserter Pflanzensorten, die höhere Erträge liefern, denen bestimmte klimatische Einwirkungen nichts anhaben können oder für die man weniger Düngemittel bzw. Pestizide braucht. Ich hoffe, die Mitgliedstaaten nehmen bald ihre Standpunkte an, damit wir die neuen Regeln noch vor der Europawahl verabschieden und den Landwirtinnen und Landwirten das an die Hand geben können, was sie für den ökologischen Wandel brauchen.“

Nächste Schritte

Das Parlament beginnt nun die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes.

Hintergrundinformationen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat mögliche Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit neuen genomischen Techniken bewertet. Mehrere NGT-Erzeugnisse sind bereits auf dem Markt außerhalb der EU erhältlich oder werden bald erhältlich sein. So gibt es zum Beispiel auf den Philippinen Bananen, die nicht braun werden und damit für weniger Lebensmittelabfälle und CO2-Emissionen sorgen.

Quelle: EU Parlament