Verbraucherzentrale informiert über die Kennzeichnung auf Speiseplänen für Kindertageseinrichtungen und Schule

Für die Kinder am besten ohne „E“

Eine gesunde Entwicklung der Kinder liegt allen am Herzen. Bei der Frage, was eine gesunde Verpflegung beinhaltet, streiten sich jedoch immer wieder die Speisenanbieter mit Eltern und Beschäftigten der Einrichtungen. Nahezu verhärtet scheinen die Fronten in Bezug auf Zusatzstoffe und Aromen zu sein.

Eltern und Entscheidungstragende in Kitas, Schulen und deren Trägern, fordern im Interesse der Kinder eine Herstellung ohne Zusatzstoffe, beziehungsweise eine Kennzeichnung der zum Einsatz gekommenen Stoffe. Laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung müssen jedoch nur spezielle Stoffe und Stoffgruppen, wie z. B. Farbstoffe oder Konservierungsstoffe gekennzeichnet werden. „Auf verpackten Lebensmitteln müssen hingegen alle verwendeten Zusatzstoffe aufgelistet sein, was beim Einkauf im Einzelhandel dann auch besser kontrolliert werden kann“, erläutert Jens Luther von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung Sachsen. Einschränkend kommt bei den zubereiteten Speisen hinzu, dass in Zutaten enthaltene Zusatzstoffe nur dann gekennzeichnet werden müssen, wenn sie im angelieferten Essen noch technologisch wirksam sind.

Speisenanbieter halten sich neben den bisher genannten Gründen bei der Kennzeichnung sehr zurück, da sie Absatzeinbußen befürchten oder bereits festgestellt haben. „Eine falsche Kennzeichnung ist jedoch kein Kavaliersdelikt und wird von den Ämtern für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung entsprechend geahndet“, gibt Jens Luther zu bedenken.

Umfassende Informationen, das Einbeziehen und Akzeptieren wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie die Berücksichtigung ökonomischer und lebendmitteltechnologischer Gegebenheiten könnten im Streit um eine gesunde Verpflegung schlichtend wirken.

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt hierzu in Beratungen und am Ernährungstelefon Auskunft. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) werden jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen beantwortet. Weiter Informationen befinden sich zudem auf der Seite www.vernetzungsstelle-sachsen.de.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.