DLG-Testergebnisse Schinken und Wurst online

K800_DLG_Qualitätsprüfung022015

Testergebnisse jetzt abrufbar unter www.dlg-verbraucher.info/schinken-wurst. Erste Erfahrungen mit LMIV zeigen Nachbesserungsbedarf.

5.670 Fleischerzeugnisse von insgesamt 424 Herstellern prüfte das Testzentrum Lebensmittel der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) dieses Jahr im Rahmen seiner Internationalen Qualitätsprüfung Schinken und Wurst in Bad Salzuflen. Alle Preisträger und ihre prämierten Produkte sind jetzt abrufbar unter www.dlg-verbraucher.info/schinken-wurst.

Im Mittelpunkt der  DLG-Qualitätsprüfung stand die sensorische Produktanalyse, die um  Zusatztests ergänzt wurde. Hierzu zählten unter anderem die Beurteilung des Handlings der Verpackung, eine Deklarationskontrolle sowie laboranalytische Parameter. Grundlage der Kennzeichnungsprüfung war die seit Dezember letzten Jahres geltende EU-Verordnung zur Lebensmittelinformation (LMIV). Es zeigte sich, dass in der Praxis noch einige Regelungen unklar sind und Nachbesserungsbedarf besteht. Bei drei Themen gab es häufiger Diskussionen unter den DLG-Sachverständigen:

Jodsalz ist nach der LMIV als zusammengesetzte Zutat zu deklarieren. Es gibt allerdings einen Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), hier eine vereinfachte Deklaration zuzulassen. Die Hersteller wurden von der DLG über diesen Sachverhalt informiert und die Angabe „jodiertes Speisesalz“ wurde bei der Qualitätsprüfung akzeptiert.

Nach der LMIV sind Allergene im Zutatenverzeichnis hervorzuheben. Die Deklaration „Kann Spuren von…“ enthalten, kann nur verwendet werden, wenn es keine Zutaten sind. Für die Spurenkennzeichnung kann daher eine Hervorhebung der Allergene nicht gefordert werden. Von den Sachverständigen wurde dennoch empfohlen, diese Hervorhebung analog zur Zutatenliste vorzunehmen, um ein einheitliches Bild und damit ein schnelleres Erkennen der Allergene für Verbraucher zu ermöglichen.

Eine ähnliche Diskussion gab es bei den häufig zu findenden Angaben „glutenfei“ bzw. „laktosefrei“. Unabhängig von den Regelungen, bei welchen Grenzwerten diese Angaben gemacht werden dürfen, wurde die Frage gestellt, ob es sich um Werbungen mit Selbstverständlichkeiten handelt. In diesem Punkt zeichnete sich bei den DLG-Sachverständigen die Meinung ab, dass viele Verbraucher nicht wissen, ob diese Stoffe in Fleischerzeugnissen vorkommen können oder nicht, so dass ein Informationsbedürfnis vorhanden ist. Diese Meinung wurde jetzt durch die ehrenamtlichen Leiter der Prüfungen als Grundlage für die nächsten Qualitätstests definiert. Hersteller, die sich absichern wollen, sollten dennoch prüfen, ob eine Angabe im Sinne von „von Natur aus glutenfrei“ vorzuziehen ist, um das Argument der Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu entkräften.

Ergebnisse Laboranalysen

Schwerpunktmäßig wurden im Rahmen der DLG-Qualitätsprüfung Strichproben zu Tierartendeklaration, Haltbarkeit von Vollkonserven und zur sensorischen Beschaffenheit am Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums durchgeführt. Die letzte Untersuchung haben dieses Jahr alle Produkte bestanden. Dies ist besonders erfreulich, da das in der Vergangenheit anders war. Es zeigt auch, dass Hersteller die DLG-Empfehlungen ernst nehmen und so sukzessive eine Qualitätssteigerung der Produkte erfolgt. Zweifelsfälle bei den beiden anderen Untersuchungen konnten durch Gespräche mit den Herstellern geklärt werden.

Bei einigen Fleischerzeugnissen wurden Fettanalysen durchgeführt, weil für die Sachverständigen der deklarierte Fettgehalt nicht dem Produkt entsprach. Nur bei zwei Produkten lag der gemessene Fettgehalt oberhalb der Toleranz für eine Einzelpackung. Unabhängig von einer Nicht-Prämierung durch die DLG wurde den Herstellern empfohlen, die Schwankungen innerhalb der Charge zu kontrollieren.

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Quelle: DLG