Die Zahl der Erzeugerbetriebe, von denen Rohmilch über Rohmilchabgabeautomaten ausgegeben wird (im Volksmund Milchtankstellen genannt), nimmt zu. Zwar müssen Rohmilchabgabestellen mit dem Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ gekennzeichnet sein.
Vereinzelte Berichte über Ausbrüche von Lebensmittelinfektionen in Verbindung mit Rohmilchverzehr legen jedoch nahe, dass der Hinweis von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer befolgt wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass der Verzehr von Rohmilch mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Rohmilch kann mit krankmachenden Keimen kontaminiert sein. Manche der Erreger können direkt aus dem Tier über die Milchdrüse ausgeschieden werden. Die meisten gelangen aber aufgrund von Hygienemängeln beim Melken in die Milch
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere oder ältere und kranke Personen sollten daher grundsätzlich auf den Verzehr von nicht abgekochter Rohmilch verzichten. Aber auch für gesunde Erwachsene besteht beim Verzehr von nicht abgekochter Rohmilch ein erhöhtes Risiko einer Lebensmittelinfektion, die je nach Erregertyp zu leichteren bis schweren Erkrankungen führen kann. Das BfR hat Fragen und Antworten zum Umgang mit Rohmilch erarbeitet.
Fragen
- Was ist Rohmilch?
- Welche gesundheitlichen Risiken können von Rohmilch ausgehen?
- Gibt es Bevölkerungsgruppen, die besonders gefährdet sind?
- Besteht dieses Risiko auch, wenn die Rohmilch über Rohmilchabgabeautomaten abgegeben wird?
- Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor Lebensmittelinfektionen über Rohmilch schützen?
- Ist Vorzugsmilch sicher?
- Wie muss Vorzugsmilch, wenn sie ohne Erhitzung konsumiert werden soll, aufbewahrt werden?
- Welchen gesetzlichen Vorschriften unterliegt die Abgabe von Rohmilch?
- Was können die Milcherzeuger tun, um Rohmilch sicherer zu machen?
Quelle: BfR