Mehr Biopatente in der Landwirtschaft: Ergebnisse des zweiten Biopatentberichts

Im Jahr 2015 wurden 244 für die Landwirtschaft relevante Patente erteilt. Auch wenn die Zahl im Vergleich zum Vorjahr mit 190 Patenten zugenommen hat, ist sie in Relation zur Gesamtzahl der bewilligten Patente nach wie vor gering. Das geht aus dem Zweiten Biopatentbericht der Bundesregierung hervor, der die Ergebnisse des Monitorings 2014 bis 2015 vorstellt. Er erfasst die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA) eingegangenen Patentanmeldungen und die von diesen Ämtern erteilten Patente.

Im Bereich Nutzpflanzen wurden vom EPA insgesamt 160 Patente erteilt (2014: 142). Die Zahl der Patentanmeldungen betrug 233 (2014: 289). Knapp 90 Prozent der Patente und 80 Prozent der Anmeldungen betrafen die Herstellung und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen.

Im Bereich der Nutztiere wurden im Jahr 2015 insgesamt 94 Patente (2014: 71) erteilt, während die Zahl der Patentanmeldungen 159 (2014: 126) betrug. Der überwiegende Anteil bezog sich auf veterinärmedizinische Anwendungen wie Nachweisverfahren für Krankheitserreger oder die Entwicklung von Impfstoffen. Auf den Bereich Tierzucht entfielen im Jahr 2015 30 erteilte Patente (2014: 6) und 41 Anmeldungen (2014: 16). Insgesamt entfielen im Nutztierbereich etwa die Hälfte der Patente und Patentanmeldungen auf gentechnisch veränderte Organismen.

Erfindungen, die sich auf „biologisches Material“ beziehen, sind grundsätzlich patentierbar. Auch die Patentierung von Pflanzen oder Tieren mit durch gentechnische Verfahren veränderten Eigenschaften ist zulässig.

Nicht patentierbar sind konventionell gezüchtete landwirtschaftliche Nutzpflanzen und Nutztiere sowie im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren und die ausschließlich auf diese Weise gewonnenen Pflanzen und Tiere. Das hat der Deutsche Bundestag in 2012 beschlossen. Allerdings gibt es unterschiedliche Auslegungen von „im Wesentlichen biologischen Verfahren“, sodass Biopatente selbst unter Experten strittig gesehen werden. Deshalb wird u. a. das Biopatent-Monitoring durchgeführt, um mögliche Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie auf die Tier- und Pflanzenzüchtung zu beobachten und langfristige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Zweiter Biopatenbericht der Bundesregierung

Quelle: Heike Kreutz, www.aid.de