BfR hat das Gesundheitsrisiko durch PA in wichtigen Lebensmittelgruppen bewertet.
Verbraucher nehmen gesundheitlich bedenkliche Mengen an PA vor allem über Verunreinigungen in Kräutertees – einschließlich Rooibostee – sowie in schwarzem und grünem Tee auf. Auch der Verzehr von belasteten Honigen kann zur PA-Aufnahme beitragen. Dabei sind nicht das einmalige Honigbrot, mal ein Glas Eistee oder eine Tasse Tee das Gesundheitsrisiko, sondern die dauerhafte PA-Aufnahme über verunreinigte Lebensmittel. Dies zeigt eine aktuelle Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), in der die Lebensmittelgruppen identifiziert wurden, über die Kinder und Erwachsene Pyrrolizidinalkaloide (PA), im Speziellen 1,2 ungesättigte PA, aufnehmen.
„PA – Verunreinigungen sind in Lebensmitteln unerwünscht, da sie die Leber schädigen und im Tierversuch erbgutverändernde und krebsauslösende Wirkungen zeigen. PA sollten also möglichst nicht oder wenig in Lebensmitteln vorkommen“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Das BfR ist seit vielen Jahren mit den Lebensmittelherstellern im Gespräch, damit diese durch verbesserte Anbau-, Ernte- und Reinigungsmethoden die PA-Gehalte in Lebensmitteln senken. Lebensmittel müssen sicher sein. „Daher hat das BfR analytische Methoden entwickelt, mit denen die PA-Gehalte in den verschiedenen Lebensmitteln zuverlässig bestimmt werden können. Somit lassen sich Rohstoffe vor der Verarbeitung oder Lebensmittel zuverlässig kontrollieren“, ergänzt Hensel.
Pyrrolyzidinalkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die von Pflanzen gebildet werden, um Fraßfeinde abzuwehren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aktuelle Daten zum Verzehrsverhalten von Verbraucherinnen und Verbraucher sowie aktuelle Daten zum Gehalt von PA in den wichtigen Lebensmittelgruppen Milch, Eier, Fleisch, Früchtetee, Honig, Kräutertee, schwarzer Tee und grüner Tee sowie Gewürze, Mehle und Nahrungsergänzungsmittel ausgewertet. Die Daten stammen aus einem von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geförderten Projekt, in dessen Rahmen vom BfR sowie von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer in Deutschland zwischen 2011 und 2014 PA-Messungen, speziell von 1,2 ungesättigten PA, durchgeführt wurden.
Mit PA verunreinigte Kräutertees, schwarzer und grüner Tee sowie Honig sind die Hauptquellen, über die Verbraucher PA aufnehmen können. Die Summe der in Lebensmitteln enthaltenen PA kann sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei längerer Aufnahme gesundheitlich bedenklich sein. Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht hier jedoch nicht.
Auch Verunreinigungen in Gewürzen und Kräutern stellen möglicherweise eine relevante Quelle für PA dar. Für eine abschließende Bewertung fehlen jedoch Informationen zu den Gehalten differenziert nach den einzelnen Gewürz- und Kräutersorten. Des Weiteren weist eine erste Abschätzung darauf hin, dass Mehl zwar einen Beitrag zur PA-Gesamtaufnahme leisten könnte, dieser aber nach den derzeit vorliegenden Daten aus Untersuchungen von Mehlen eine untergeordnete Rolle für die Gesamtaufnahme darstellt. Für eine abschließende Bewertung sind jedoch zusätzliche Gehaltsdaten mit stärkerer Differenzierung nach Getreidesorte und eine höhere Probenanzahl nötig.
Auch Salatmischungen und Blattgemüse können mit PA-haltigen Pflanzenbestandteilen verunreinigt sein. Das BfR hat wiederholt auf diese Möglichkeit hingewiesen. Alle am Produktionsprozess solcher Erzeugnisse Beteiligten sollten daher durch geeignete Maßnahmen eine Kontamination solcher Produkte mit PA-haltigen Pflanzenbestandteilen vermeiden.
Erwachsene können auch über pflanzenbasierte Nahrungsergänzungsmittel hohe PA-Mengen aufnehmen, die die übliche Aufnahmemenge an PA über Lebensmittel deutlich überschreiten. Das belegen Daten, die im Auftrag der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA erhoben wurden. Bei den in einigen Nahrungsergänzungsmitteln (Produkte mit PA-produzierenden Pflanzen) gemessenen teilweise hohen Gehalten muss sogar die Möglichkeit akuter Vergiftungen in Betracht gezogen werden, wenn die täglich empfohlene Menge dieser Produkte verzehrt wird. Insbesondere aber kann eine längerfristige Einnahme solcher Produkte ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Milch, Eier und Fleisch sind kaum bzw. gar nicht mit PA belastet. Der Beitrag dieser Lebensmittel zur PA-Gesamtaufnahme ist damit vernachlässigbar. Ebenso sind Früchtetees kaum mit PA-haltigen Pflanzen verunreinigt, so dass diese keinen Einfluss auf die Gesamtaufnahme haben.
Um das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verringern, empfiehlt das BfR Abwechslung und Vielfalt bei der Auswahl von Lebensmitteln. Auf diese Weise kann ein Gesundheitsrisiko durch einzelne, möglicherweise PA-belastete Lebensmittel minimiert werden. Insbesondere Eltern wird empfohlen, ihren Kindern nicht ausschließlich Kräuter- oder Eistee, der auf Schwarzteebasis hergestellt wurde, anzubieten. Auch Schwangere und Stillende sollten Kräutertees abwechselnd mit anderen Getränken konsumieren. Dies gilt auch für Personen, die den überwiegenden täglichen Flüssigkeitsbedarf mit Kräutertee decken.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit der Problematik der Verunreinigung von Lebensmitteln durch 1,2 ungesättigte Pyrrolizidinalkaloide (PA) und hat verschiedene Informationsmaterialien bereitgestellt.
Weitere Informationen:
- Video zu PA in Tee und Honig
- Fragen und Antworten zu PA in Lebensmitteln
- BfR– Presseinformation 18/2016 Wie schädigen Pyrrolizidinalkaloide die Leber?
- Pyrrolizidinalkaloide (PA): Gesamtbewertung gesundheitlicher Risiken durch Vorkommen in relevanten Lebensmittelgruppen
- Informationen zu PA auf der BfR-Webseite
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Quelle: BfR