Geflügelpest auf dem Vormarsch: Eilverordnung kommt

Die aviäre Influenza A des Subtyps H5N8 breitet sich aus. Das BMEL wird eine Eilverordnung erlassen, die auch kleinere Betriebe zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet.

Ein Geflügelbestand mit 30.000 Hühnern in Schleswig-Holstein ist wegen der Geflügelpest gekeult worden. Die Anfang November in Wasservögeln erstmals nachgewiesene aviäre Influenza A des Subtyps H5N8 breitet sich weiter aus. Zunächst war die Geflügelpest bei Wasservögeln im Plöner See und am Bodensee festgestellt worden, inzwischen auch in Hühner- und Putenbeständen.

Um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, gilt inzwischen in den betroffenen Bundesländern eine Stallpflicht für Nutzgeflügel. Vor allem in Risikogebieten ist Vorsicht geboten. Risikogebiete sind beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen.

Das Friedrich-Löffler-Institut empfiehlt dringend die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben. Verendete oder kranke Wildvögel sind unmittelbar an die zuständige Veterinärbehörde zu melden, Geflügelhaltungen sollten verstärkt untersucht werden und der Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel ist zu vermeiden. Außerdem sollte es keine Kontaktmöglichkeit von Freilandgeflügel mit natürlichen Gewässern geben. Die aktuelle Risikoeinschätzung des FLI gibt es hier: https://www.fli.de/de/home.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat einen Krisenstab einberufen. Daran beteiligt sind die Länder, das Friedrich-Loeffler-Institut, Vertreter der Wirtschaft und Experten des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Noch diese Woche soll eine Eilverordnung erlassen werden, die auch kleinere Betriebe zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Das teilte ein Sprecher des Bundesministeriums nach Beratungen einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern am 15. November 2016 in Berlin mit.

Die notwendigen Maßnahmen werden risikobasiert an die Möglichkeiten der kleineren Haltungen angepasst. Bisher gelten diese Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Stück Geflügel. Schleswig-Holstein hat bereits eine entsprechende Verfügung erlassen, die strenge Hygieneregeln auch für Hobbyhalter und Landwirte vorsieht, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.

Quelle: Renate Kessen, www.aid.de