Öffentliche Konsultation: Leitlinien für die Risikobewertung von GVO in geringen Mengen

Die EFSA hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Leitlinienentwurf für die Risikobewertung von genetisch veränderten Organismen (GVO) gestartet, die in geringen Mengen in Lebens- und Futtermitteln vorkommen und nicht für die Einfuhr in die Europäische Union bestimmt sind.

Das Vorhandensein von GVO bis zu höchstens 0,9% pro Lebens- oder Futtermittelbestandteil kann die unbeabsichtigte Folge unvermeidbarer technischer Umstände sein. Das Leitliniendokument bezieht sich ausschließlich auf genetisch veränderte Pflanzen.

Die Europäische Kommission hat die EFSA um Beratung dazu ersucht, wie die Durchführungsverordnung 503/2013 anzuwenden ist, um über die Sicherheit von GVO im Zusammenhang mit Anträgen zu befinden, die ihr oben beschriebenes Vorhandensein erfassen. Die EFSA wurde aufgefordert anzugeben, welche technischen Schritte der Verordnung erforderlich bzw. nicht erforderlich sind und dies im letzteren Fall zu begründen.

Nach vorhergehender Konsultation der EU-Mitgliedstaaten ruft die EFSA nun alle interessierten Kreise auf, den überarbeiteten Leitlinienentwurf bis zum 13. Juni 2017 zu kommentieren.

Quelle: EFSA