Portionsangaben für Lebensmittel oft unsinnig und verwirrend

Verbraucherzentralen fordern realistische Portionsgrößen als Einkaufshilfe.

Die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend. Das zeigt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer haben bundesweit 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Teilweise rechnen die Hersteller mit Miniportionen ihre zucker- und fettreichen Produkte „gesund“. Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden, fordern die Verbraucherzentralen.

Willkür bei Süßwaren

Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange“, kritisiert Jutta Saum-weber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern diese Praxis.

Unsinn bei Konserven

Unsinnige Portionsangaben haben die Verbraucherzentralen auch bei Konservendosen gefunden. – Auf einer Dosensuppe mit 390 Millilitern Inhalt ist eine Portionsgröße von 260 Millilitern angegeben. Und bei einer 250-Gramm-Dose mit Kidneybohnen besteht eine Portion aus 200 Gramm. In beiden Fällen bleiben wenig verbraucherfreundlich Reste übrig.

Verwirrung bei Keksen

Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen 5 und 44 Gramm ermittelten die Verbraucherzentralen im Marktcheck. „In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf“, findet Jutta Saumweber. „Dieser Wirrwarr muss ein Ende haben.“

Ampelkennzeichnung pro Portion ist keine Lösung

Namhafte Unternehmen der Lebensmittelindustrie haben kürzlich eine Ampelkennzeichnung pro Portion vorgeschlagen. Die Ergebnisse des Marktchecks der Verbraucherzentralen verdeutlichen, dass dies keine Lösung sein kann. Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.

Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern

„Die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten ist meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucher“, meint Jutta Saumweber. Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen. „Dafür geeignet ist zum Beispiel eine Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen“, so Jutta Saumweber.

Alle Ergebnisse sind nachzulesen im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern e.V

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