Unbestritten: Stillen ist die beste Option
In Deutschland fördert eine beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelte “Nationale Stillkommission (NSK)” seit 1994 das Stillen. Ernährungswissenschaftlich unbestritten sind die folgenden Handlungsempfehlungen der Kommission:
- Säuglinge sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Monats möglichst ausschließlich gestillt werden.
- Auch nach Einführung von Beikost – frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Monats – sollten Säuglinge weiter gestillt werden.
- Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitraumes zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.
- Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.
Bei der Entwicklung dieser Empfehlungen wurden neben ernährungsphysiologischen Aspekten auch Daten zur Auswirkung des ausschließlichen Stillens bzw. der Beikostfütterung auf das Wachstum, die Entwicklung und spätere Krankheitsrisiken des Kindes berücksichtigt.
Danach haben Säuglinge, die 4 bis 6 Monate lang ausschließlich gestillt wurden, ein deutlich geringeres Infektionsrisiko beispielsweise bei Atemwegserkrankungen. Muttermilch enthält Abwehrstoffe gegen Infektionskrankheiten und hat eine vorbeugende Wirkung gegen weitere Krankheiten, wie Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2.
Ersatznahrung für Säuglinge
Aus unterschiedlichen Gründen kann Stillen nicht möglich bzw. gesundheitlich unverträglich sein. Bei der Zubereitung von pulverförmiger Säuglingsnahrung für reif geborene, gesunde Säuglinge in den ersten Lebensmonaten sollten nach Angaben des BfR folgende Regeln beachtet werden:
- Wassertemperaturen bis zu 50 °C sind zum Anschütteln des Pulvers ausreichend.
- Lange Standzeiten der zubereiteten Nahrung von mehr als 2 Stunden bis zum Verzehr sind bei Temperaturen über 5° C zu vermeiden.
- Dies gilt auch beim Abkühlen und Wiederaufwärmen der zubereiteten Nahrung.
- Reste von zubereiteter Nahrung sind unbedingt zu entsorgen.
- Eine keimfreie Zubereitung der Nahrung kann gewährleistet werden, wenn die verwendeten Küchenutensilien in der Spülmaschine bei 65 °C oder mit heißem Wasser und Spülmittel gründlich gereinigt werden.
Stillen trotz Kuhmilchallergie?
Stillen kann trotz einer diagnostizierten Kuhmilchallergie weiterhin praktiziert werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Allergie gegen die Muttermilch, sondern vielmehr um eine allergische Reaktion auf geringe Mengen an Eiweißen (z. B. Kuhmilcheiweiß), die über die Ernährung der Mutter in die Muttermilch gelangen und dann vom Säugling aufgenommen werden. Eine kuhmilchfreie Ernährung der Mutter schafft meist schnelle Linderung.
Die Diagnose Kuhmilcheiweißallergie sollte also kein Grund sein, mit dem Stillen aufzuhören. Kuhmilcheiweiße müssen vollständig aus dem Speiseplan gestrichen werden. Dabei sollte jedoch ein Kinderarzt unbedingt die Ernährungsumstellung begleiten.
Keine Alternative sind Milchnahrungen, die auf der Basis von Milch von anderen Tieren (z. B. Schaf, Ziege, Pferd, Büffel oder Kamel) hergestellt wurden. Auch Milchdrinks basierend auf Getreide und Nüssen (z.B. Hafer, Reis, Soja, Mandel, Kokosnuss und Haselnuss) sind nicht geeignet.
Um Kuhmilcheiweiß sicher aus der Ernährung des Säuglings zu entfernen, wurden Spezialnahrungen entwickelt. Diese basieren zar auf speziellen Eiweißen in der Kuhmilch (Molkeneiweiß oder Kasein), wurden jedoch in einem speziellen Verfahren so behandelt, dass sie beim Immunsystem des Säuglings keine allergische Reaktion auslösen.
Hilfe bei der Diagnose und Tipps zur Fütterung bei Kuhmilchallergie bei Nestlé Health Science.
Über die Nationale Stillkommission
Die Nationale Stillkommission (NSK) wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung einer neuen Stillkultur in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen und dazu beizutragen, dass Stillen zur normalen Ernährung für Säuglinge wird. Der Kommission gehören Mitglieder aus medizinischen Berufsverbänden und Organisationen an, die sich für die Förderung des Stillens in Deutschland einsetzen.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.