Chlorat in Trinkwasser – Ein Update mit neuen Höchstwerten

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Chlorat in Trinkwasser
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In den vorangegangenen Beiträgen des CVUA Stuttgart zum Thema „Chlorat in Trinkwasser“ wurde immer wieder auf die Notwendigkeit von Grenzwerten für dieses unerwünschte Nebenprodukt der Trinkwasser-Aufbereitung hingewiesen und deren Festlegung gefordert. Im Jahr 2017 hat das Umweltbundesamt auf diese Forderungen reagiert und mit Stand Dezember 2017 Höchstwerte für Chlorat in der „Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung“ veröffentlicht.

Doch wie sind diese neuen Höchstwerte zu beurteilen und werden diese in Trinkwasser aus dem Raum Stuttgart eingehalten?

Warum ist es wichtig, Chlorat-Gehalte in Trinkwasser zu regulieren?

Um eine mikrobiologisch einwandfreie Qualität von Trinkwasser zu erhalten, ist in vielen Fällen eine Aufbereitung mit Desinfektionsmitteln erforderlich. Werden dabei chlorhaltige Substanzen, wie Chlorgas, Chlordioxid oder Chlorbleichlauge verwendet, so kann neben anderen Desinfektionsnebenprodukten auch das Salz der Chlorsäure, Chlorat, entstehen.

Chlorat ist toxikologisch nicht unbedenklich (siehe auch Infokasten). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) hat in ihrer Stellungnahme vom 25.06.2015 dargelegt, dass „hinsichtlich des Vorkommens von Chlorat in Lebensmitteln und Trinkwasser Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen“ und dass „Trinkwasser bei allen Altersgruppen hauptsächlich zur chronischen Aufnahme von Chlorat beiträgt.“ [1]

Aufgrund der akuten und chronischen Wirkungen von Chlorat wurden von der EFSA eine für eine kurzfristige Belastung duldbare Menge von 36 µg pro kg Körpergewicht (Akute Referenzdosis, ARfD), sowie eine langfristig tolerierbare täglichen Aufnahmemenge von 3 µg pro kg Körpergewicht festgelegt (tolerably daily intake, TDI).

Diese Einschätzung der EFSA wurde vom Bundesamt für Risikobewertung in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2018 bestätigt. [2]

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Quelle: CVUA Stuttgart