Glyphosat: Sicherheit von Rückstandsgehalten überprüft

Die EFSA hat ihre Überprüfung der gesetzlich erlaubten Glyphosat-Höchstgehalte in Lebensmitteln abgeschlossen. Die Überprüfung basiert auf Daten zu Glyphosatrückständen in Lebensmitteln, die der EFSA von allen EU-Mitgliedstaaten übermittelt wurden.

Die Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels – MRLs) werden festgelegt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher vor übermäßigen Glyphosatmengen in ihrer Ernährung geschützt sind. Grundlage hierfür ist eine Analyse sämtlicher in der EU zugelassenen Anwendungen des Herbizids.

Die Bewertung verweist auch auf Unsicherheiten, die sich aus Lücken in den übermittelten Daten ergeben (für Einzelheiten siehe vollständige mit Gründen versehene Stellungnahme).

Die Überprüfung – die sämtliche mit Glyphosat behandelten Kulturpflanzen berücksichtigt – umfasst eine Risikobewertung, aus der hevorgeht, dass die derzeitigen Expositionsniveaus voraussichtlich kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Für die vorliegende Bewertung verglich die EFSA Daten zur Ernährung von Erwachsenen und Kindern in der EU mit den von der Behörde in ihrer Schlussfolgerung von 2015 empfohlenen unbedenklichen Aufnahmemengen.

Tiergesundheit

Daten aus der MRL-Überprüfung flossen auch in einen zweiten, ebenfalls heute veröffentlichten Bericht ein, in dem die potenziellen Auswirkungen von Glyphosatrückständen in Futtermitteln auf die Tiergesundheit bewertet werden.

Die Bewertung berücksichtigte alle verfügbaren Informationen zum Vorkommen von Glyphosat in Futtermitteln, einschließlich importierten Futtermitteln. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass Glyphosat voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Gesundheit von Rindern, Schafen, Schweinen, Pferden und Hühnern hat.

Was sind Rückstandshöchstgehalte?

MRL sind rechtlich zulässige Höchstmengen an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- bzw. Futtermitteln, die ausgehend von guter landwirtschaftlicher Praxis und der niedrigsten zum Schutz empfindlicher Verbraucher notwendigen Exposition festgelegt werden. Sie werden nach einer eingehenden Bewertung der Eigenschaften des Wirkstoffs und der beabsichtigten Verwendung des Pestizids abgeleitet. Diese gesetzlichen Grenzwerte gelten auch für eingeführte Lebens- und Futtermittel.

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Quelle: EFSA