Oregano – ein aromatisches, aber gehaltvolles Küchenkraut. Teil 1: Pyrrolizidinalkaloide

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Bereits frühere Untersuchungen des CVUA Stuttgart haben gezeigt, dass Küchenkräuter gelegentlich mit Pyrrolizidinalkaloiden (PA) belastet sein können. Deshalb hat das CVUA Stuttgart von November 2018 bis Juni 2019 nun handelsüblichen gerebelten Oregano auf insbesondere wegen ihrer leberschädigenden Eigenschaften gesundheitlich bedenkliche PA untersucht.

Die Untersuchungsergebnisse signalisieren Handlungsbedarf – aufgrund auffällig hoher Gehalte an PA musste fast jede zweite Oreganoprobe als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt werden, weitere 22 % der Proben wurden sogar als gesundheitsschädlich eingestuft. Insgesamt wurden 71 % der gerebelten Oreganoproben aufgrund ihrer Gehalte an Pyrrolizidinalkaloiden als nicht sichere Lebensmittel beanstandet. Die Belastung ist dabei höchstwahrscheinlich auf eine Mitverarbeitung PA-bildender Fremdpflanzen bei der Ernte zurückzuführen.

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind eine Gruppe aus mehreren hundert strukturell eng verwandten Einzelverbindungen. Sie dienen den Pflanzen als Schutz gegen Fressfeinde und kommen natürlicherweise in über 6.000 Pflanzenarten vor, die hauptsächlich drei Familien zuzuordnen sind:

  • den Korbblütlern (Asteraceae),
  • den Raublatt- oder Borretschgewächsen (Boraginaceae) und
  • den Hülsenfrüchtlern (Fabaceae oder Leguminosae).

Problematisch und damit unerwünscht in Lebensmitteln sind PA aufgrund ihrer chronisch leberschädigenden Wirkung. Als besonders problematisch gilt die Untergruppe der ungesättigten PA und deren N-Oxiden, die im Verdacht stehen, das Erbgut zu schädigen, und sich im Tierversuch als krebserregend (kanzerogen) erwiesen haben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in diesem Zusammenhang eine Tagesdosis von 0,024 µg ungesättigten PA/kg Körpergewicht (KG) nicht zu überschreiten. Für einen Erwachsenen mit einem Körpergewicht von 60 kg entspricht dies der außerordentlich geringen Menge von 1,44 µg PA pro Tag. Noch kleiner fällt die entsprechende PA-Menge bei Kindern oder Kleinkindern aus.

Als nichtkanzerogene Schäden nach PA-Exposition treten insbesondere Leberschädigungen auf, die zu Lebernekrosen führen können. Für die Bewertung dieser Wirkungen hat das BfR einen gesundheitsbasierten Richtwert (Health Based Guidance Value, HBGV) in Höhe von 0,1 μg/kg KG abgeleitet. Unterhalb dieser Dosis sind noch keine nichtkanzerogenen Schädigungen zu erwarten. [2]

Das Untersuchungsspektrum am CVUA Stuttgart umfasst derzeit 42 toxische Einzelverbindungen (inklusive N-Oxiden). Um PA-Belastungen der untersuchten Proben besser darstellen und vergleichen zu können, wurden die gemessenen Einzelwerte zu Summengehalten zusammengefasst.

PA-bildende Pflanzen werden – mit Ausnahme von Borretsch – üblicherweise nicht als Lebensmittel verzehrt. Erhöhte PA-Gehalte deuten daher in der Regel auf eine Miternte und Weiterverarbeitung von Fremdpflanzen hin. Aufgrund der ausgeprägten Toxizität müssen Lebensmittelunternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen mit PA so weit wie möglich zu vermeiden.

Für Kontaminanten – also auch für PA – gilt in der EU grundsätzlich ein Minimierungsgebot. Dabei sind die Gehalte soweit zu begrenzen, wie dies durch die gute Praxis von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen vernünftigerweise erreichbar ist (ALARA-Prinzip: As Low As Reasonably Achievable). Dies gilt in besonderem Maße für genotoxisch-kanzerogene Stoffe, da hier selbst geringe Aufnahmemengen, insbesondere bei regelmäßigem Verzehr, prinzipiell mit einem erhöhten Risiko für das Eintreten unerwünschter gesundheitlicher Wirkungen verbunden sein können.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher arbeitet die EU-Kommission bereits daran, für PA in verschiedenen Lebensmitteln Höchstgehalte festzulegen. Diskutiert wird derzeit für Gewürzkräuter wie Oregano ein Höchstgehalt von 1.000 µg/kg.

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Quelle: CVUA Stuttgart