Grillgut im Test: kaum Qualitätsmängel

Grillfleisch
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Nur in zwei Proben nicht deklarierte Allergene nachweisbar.

Pünktlich zur Grillsaison nahmen die Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württembergs Grillgut genauer unter die Lupe. Im Fokus standen Untersuchungen von mariniertem Grillfleisch und Grillkäse auf Allergene sowie die Qualität von Grillwürsten. Nur zwei Produkte wurden wegen fehlender Allergenkennzeichnung beanstandet. Die Qualität von Grillwürsten war überwiegend hervorragend.

Mariniertes Grillgut im Test – Allergiker aufgepasst

Als Untersuchungsziel hatten die Lebensmittelchemiker der CVUAs bei mariniertem Grillgut nicht deklarierte Allergene insbesondere Senf, Sellerie und Soja im Fokus.

Kennzeichnung von Allergenen Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, sind im Zutatenverzeichnis bei vorverpackten Lebensmitteln nach der europaweit gültigen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) anzugeben und entsprechend z.B. durch Fettdruck hervorzuheben. Insgesamt 14 Hauptallergene sind in der LMIV gelistet.

Die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei offener Ware wird durch die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) geregelt. So können sich Allergiker gezielt über vorhandene allergene Zutaten informieren. Lesen Sie auch nähere Informationen zur Allergenkennzeichnung und Beurteilung von Allergenbefunden.

Insbesondere in der Marinade von Grillfleisch und Grillkäse werden im Rahmen der Herstellung Zutaten wie z.B. Gewürz- oder Würzmischungen eingesetzt, die Allergene (z.B. Senf, Sellerie) enthalten können. Diese müssen gemäß den rechtlichen Anforderungen bei vorverpackten Waren im Zutatenverzeichnis aufgeführt und kenntlich gemacht werden.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt 61 Produkte wurden auf die Allergene Senf, Sellerie und Soja untersucht. Dabei handelte es sich um eine breite Palette an überwiegend vorverpacktem, mariniertem Grillgut wie beispielsweise marinierter Schweinebauch, Schweinehals, Schweinenackensteaks, Spare Ribs, Putensteaks oder Grillkäse.

Erfreulicherweise waren lediglich zwei (3 %) der insgesamt 61 untersuchten Proben auffällig. Davon wurde ein Produkt als gesundheitsschädlich beurteilt, da das Allergen Senf in allergologisch relevanten Mengen nachgewiesen wurde und aus der Kennzeichnung die Anwesenheit von Senf nicht hervorging.

In einem weiteren Produkt war der analytische Befund bezüglich des Allergens Soja auffällig. Auch hier war aus der  Kennzeichnung dieses Produktes die Anwesenheit von Soja nicht ersichtlich. Da keine allergologisch relevanten Mengen nachgewiesen wurden, ging in diesem Fall ein Hinweis an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde mit der Bitte um Überprüfung vor Ort, ob das nachgewiesene Allergen rezepturbedingt oder lediglich als Verunreinigung in das Lebensmittel gelangt ist.

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Quelle: CVUA Karlsruhe