Weinbau: 305 Hektar mehr Rebfläche in 2019

Weintrauben
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Die deutschen Weinbauflächen wachsen: Im Jahr 2019 wurden deutschlandweit rund 305 Hektar neue Rebflächen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) genehmigt, die meisten davon in Rheinland-Pfalz. Beantragt wurden insgesamt rund 756 Hektar für Neuanpflanzungen.

Knapp 143 Hektar zusätzliche Rebfläche genehmigte die BLE im Jahr 2019 allein in Rheinhessen. Im größten Weinanbaugebiet Deutschlands wuchsen 2018 auf 26.783 Hektar Keltertrauben. Jeweils rund 30 Hektar wurden auch in den Anbaugebieten Franken und der Pfalz genehmigt.
Insgesamt 2.863 gültige Anträge für Neuanpflanzungen nahm die BLE seit Januar 2019 entgegen. 73 Prozent der Anträge und rund 60 Prozent der genehmigten Fläche stammten aus Rheinland-Pfalz.

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2019 folgende neue Rebflächen:

Genehmigte Fläche (Hektar)
Anbaugebiet Rheinhessen (g.U.) 142,53
Anbaugebiet Pfalz (g.U.) 30,09
Anbaugebiet Franken (g.U.) 29,85
Anbaugebiet Württemberg (g.U.) 18,25
Anbaugebiet Baden (g.U.) 13,48
Anbaugebiet Saale-Unstrut (g.U.) 11,88
Anbaugebiet Nahe (g.U.) 4,81
Anbaugebiet Mosel (g.U.) 3,26
Anbaugebiet Sachsen (g.U.) 1,91
Anbaugebiet Mittelrhein (g.U.) 1,64
Anbaugebiet Ahr (g.U.) 0,81
Anbaugebiet Hessische Bergstraße (g.U.) 0,80
Anbaugebiet Rheingau (g.U.) 0,67
Gesamt 259,98

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2019 wie folgt:

Genehmigte Fläche (Hektar)
Rheinland-Pfalz 183,06
Baden-Württemberg 40,88
Bayern 35,57
Sachsen-Anhalt 10,67
Thüringen 7,92
Brandenburg 5,76
Mecklenburg-Vorpommern 5,25
Niedersachsen 4,65
Schleswig-Holstein 4,53
Hessen 3,91
Sachsen 1,48
Saarland 0,99
Nordrhein-Westfalen 0,22
Gesamt 304,89

Rund 45 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung.

Jährlich dürfen in Deutschland maximal 0,3 Prozent der Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genutzt werden. Stichtag ist der 31. Juli.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Steillage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein.

Quelle: BLE