Listeria monocytogenes spielt als Krankheitserreger in der amtlichen Lebensmitteluntersuchung eine wichtige Rolle. Schnelle Nachweismethoden und zuverlässige Identifizierungstechniken sind dabei unerlässlich, um den Verbraucher vor kontaminierten Lebensmitteln zu schützen.
Listeria monocytogenes sind kleine stäbchenförmige Bakterien, die in der Umwelt weit verbreitet sind. Man kann sie sozusagen als Überlebenskünstler unter den Bakterien bezeichnen, denn sie können sich im Kühlschrank in vielen Lebensmitteln weiter vermehren und tolerieren auch gewisse Mengen an Kochsalz oder Säure.
Listeria monocytogenes kann unter anderem in Rohwürsten, Brühwurstaufschnitt, Räucherfisch, Käse sowie in pflanzlichen Lebensmitteln wie z.B. Kräutern oder vorzerkleinerten Blattsalaten und Obst vorkommen. Sie sind Verursacher der Listeriose, einer Infektionskrankheit des Menschen, die mit grippeähnlichen Symptomen, aber auch mit schweren gesundheitlichen Schäden einhergehen kann.
Besonders anfällig sind alte oder immungeschwächte Menschen, Schwangere und kleine Kinder. So kann bei älteren oder immungeschwächten Personen eine Listeriose mit einer Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten, mit Blutvergiftung und sogar mit tödlichem Schock auftreten. Bei Schwangeren kann es zu Fehl- oder Frühgeburten und Schädigungen des Neugeborenen kommen. Je nach körperlicher Verfassung kann die Sterblichkeit zwischen 7% und 36% betragen.
Quelle: CVUA Karlsruhe