Gericht untersagt irreführende Werbung bei Kindermilch

Landgericht München gibt Klage des vzbv gegen Hipp statt.

  • Irreführende Werbeaussagen auf Verpackung von Milchersatzprodukten für Kleinkinder und der Hipp-Webseite.
  • Landgericht: Pauschale Aussage „Darum benötigt Ihr Kind sieben Mal mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ muss erläutert werden.
  • Darstellung auf der Verpackung suggeriert, dass das Produkt den Bedarf an Calcium und Vitamin D besser deckt als übliche ausgewogene Ernährung.

Erfolg gegen irreführende Werbung bei Nahrung für Kleinkinder: Das Landgericht München I hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG Recht gegeben. Demnach sind mehrdeutige Werbeaussagen zum angeblichen Vitamin D- und Calciumbedarf von Kindern bei Milchersatzprodukten untersagt.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei Lebensmitteln für Kleinkinder darauf vertrauen können, dass die Unternehmen besonders verantwortungsbewusst handeln. Dazu gehören klare und deutliche Informationen über Vitamine und Nährstoffe“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. „Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird. Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine speziellen Lebensmittel“.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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